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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die gematik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der Digitalisierung des Gesundheitswesens die Priorität auf die Verbesserung der Versorgung und Praxistauglichkeit zu legen. Die Telematikinfrastruktur muss dazu endlich fehlerfrei und stabil zur Verfügung stehen und ist in der Weiterentwicklung zukunftsfähig auszugestalten.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert daher, die folgenden Punkte umzusetzen:
- Eine zielgerichtete Digitalisierungsstrategie muss einen erkennbaren Nutzen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie für die Patientinnen und Patienten haben. Die digitalen und technischen Innovationen, wie die TI-Anwendungen, müssen für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein.
- Die Anwendungen müssen praktikabel, zuverlässig und sicher sein, bevor sie in die bestehenden Praxisabläufe integriert werden. Anwendungen dürfen nur im Rahmen eines schrittweisen Vorgehens und erst nach ausreichender Testung in die bestehenden Verwaltungs- und Behandlungsabläufe der Praxen integriert werden.
- Die Praxen benötigen finanzielle Unterstützung, um den hohen Investitionsbedarf und die laufenden Kosten der fortschreitenden Digitalisierung, einschließlich IT-Sicherheit und Datenschutz, decken zu können.
- Die gematik muss einen störungsfreien und ausfallsicheren Betrieb der TI mit stabilen Anwendungen gewährleisten. Hierzu muss sie mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.
Begründung
Zu 1.: Die Vertragszahnärzteschaft hat den Anspruch, die Digitalisierung und den digitalen Wandel im Gesundheitswesen weiter aktiv mitzugestalten. Die Telematikinfrastruktur bietet dafür das Fundament. Das zeigen wichtige zahnärztliche Leuchtturmprojekte wie z. B. das eZahnarztbonusheft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte, das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) und der Kommunikationsdienst KIM. Um eine sinnvolle, praxistaugliche und patientenfreundliche Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben, bedarf es aber endlich einer zielgerichteten Digitalisierungs-Strategie, bei der die digitalen und technischen Innovationen, wie die TI-Anwendungen, für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein müssen und für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einen erkennbaren Nutzen entfalten. Die Digitalisierung muss in erster Linie der Patientenversorgung dienen. Pläne der Bundesregierung, die Digitalisierung zu nutzen, um das Defizit der GKV zu decken, sind unter diesen Vorbehalt zu stellen. Beispiele wie das Verfahren zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zeigen, dass die sanktionsbewährte Einführung medizinischer Anwendungen in den Praxen nicht gleichzeitig zu einer Akzeptanz der Anwendung und deren Nutzung bei den Versicherten führt. Hierzu bedarf es anstelle von Druck auf die Praxen vielmehr der Information und Aufklärung der Versicherten durch das BMG und die Krankenkassen. Diese Aufgaben können nicht durch die Praxen sichergestellt werden.
Zu 2.: Praktikabilität, Zuverlässigkeit und Sicherheit jeder Anwendung sind Voraussetzung für deren erfolgreiche Implementierung. Anwendungen dürfen daher nur im Rahmen eines schrittweisen Vorgehens und erst nach ausreichender Testung in die bestehenden Verwaltungs- und Behandlungsabläufe der Praxen integriert werden. Datenschutz und Datensicherheit haben dabei oberste Priorität. Daher bedarf es einer erfahrungsbasierten Weiterentwicklung der einzelnen Anwendungen, wobei besonderes Augenmerk auch auf die Reduzierung von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in den Praxen gelegt werden muss.
Zu 3.: Eine erfolgreiche Digitalisierungs-Strategie muss berücksichtigen, dass die Praxen bei den hohen Investitionen und laufenden Kosten der fortschreitenden Digitalisierung, einschließlich IT-Sicherheit und Datenschutz, finanziell unterstützt werden. Die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte haben einen hohen Investitionsbedarf, um eine nutzenstiftende Digitalisierung für ihre Patienten in ihren Praxen zu etablieren und damit ihren Beitrag zur einer digitalisierten Gesundheitsversorgung zu leisten. Es kann nicht sein, dass die Praxen bei der Finanzierung der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI im Gesundheitswesen ständig zuzahlen müssen.
Zu 4.: Zentraler Faktor für eine Motivation und Akzeptanz ist ein störungsfreier und ausfallsicherer Betrieb der TI mit stabilen Anwendungen. Die TI ist nur so als reguläres Arbeitsmittel in den Praxen einsetzbar. Aktuelle Probleme in der TI, wie zum Beispiel die Abstürze der Kartenterminals wegen elektrostatischer Aufladungen oder die andauernden Probleme mit dem Verzeichnisdienst (VZD) erschweren nicht nur die tägliche Arbeit in den Zahnarztpraxen, sondern beeinflussen auch die Wahrnehmung der digitalen Vernetzung insgesamt und bremsen somit in der Gesamtschau die von allen Seiten geforderte Digitalisierung und das Vertrauen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in die weitere Ausgestaltung und den Betrieb der TI. Hier braucht es zwingend mehr Stabilität und Verlässlichkeit sowie einer echten Unterstützung für die Praxen. Für die Sicherstellung des TI-Betriebs ist die gematik verantwortlich. Die Zahnarztpraxen benötigen, neben den bestehenden Supportprozessen ihrer Primärsystemhersteller und IT-Dienstleister, endlich auch eine gematik-Hotline, die bei TI-Problemen direkt helfen bzw. die erforderlichen Maßnahmen koordinieren kann. Das BMG muss sicherstellen, dass in der gematik ausreichend Ressourcen für die Sicherstellung des stabilen Betriebs sowie für die Unterstützung der Praxen aufgebaut und dauerhaft zur Verfügung stehen.