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Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Nutzung der ePA zu informieren. Auch das BMG hat ein Informationsangebot aufgebaut. Dennoch ist es vor allem zum Start der neuen ePA wahrscheinlich, dass die Patientinnen und Patienten ihre Fragen auch in den Zahnarztpraxen stellen.
Das Wichtigste zu Patientenfragen im Überblick:
Hat jede Krankenkasse eine eigene ePA-App?
Ja, jede Krankenkasse wird entweder eine eigene ePA-App anbieten oder die ePA-Funktion in die bestehende App der Krankenkasse einbinden.
Wo erhalten die Patientinnen und Patienten die ePA-App?
Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die App über die bekannten Web-Stores zur Verfügung. Nach dem Download müssen sich die Versicherten in der App identifizieren und registrieren. Für diesen Prozess bieten viele Krankenkassen Schritt-für-Schritt-Anleitungen an.
Wofür benötigen die Patientinnen und Patienten die ePA-App?
Mit der ePA-App ihrer Krankenkasse können die Patientinnen und Patienten ihre ePA selbst verwalten. Sie können medizinische Einrichtungen für den Zugriff berechtigen, Widersprüche erteilen oder widerrufen sowie in Anspruch genommene Leistungen und Zugriffe anhand der Protokolldateien einsehen. Zudem können sie Dokumente selbst hochladen, anzeigen, verbergen und löschen oder eine Vertretung einrichten.
Können die Patientinnen und Patienten die Dokumente in der ePA zu Hause selbst ausdrucken?
Wenn die Patientinnen und Patienten die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen, ist das grundsätzlich möglich.
Wie funktioniert die ePA bei Patientinnen und Patienten, die kein Smartphone haben?
Für die Nutzung der ePA-App kann auch ein PC verwendet werden. Es ist aber auch eine Nutzung der ePA ohne ePA-App möglich, die Patientinnen und Patienten müssen dann aber mit Einschränkungen leben. Zugriffe und Widersprüche können dann nur über die Ombudsstellen der Krankenkassen verwaltet und Daten weder eingesehen noch hochgeladen oder gelöscht werden. Eine Alternative zur eigenen ePA-App ist die Benennung einer Vertrauensperson, welche die ePA für die Person ohne ePA-App verwaltet. Das funktioniert über die ePA-App der Krankenkasse der zu vertretenden Person. Die Vertretung verfügt dann über die gleichen Rechte, kann die ePA aber nicht löschen und keine weiteren Vertretungen benennen oder widerrufen.
Wie können Eltern eine ePA für ihre Kinder verwalten?
Gesetzlich versicherte, sorgeberechtigte Vertreterinnen und Vertreter können sich selbst als Vertretung für die eigenen Kinder in der ePA-App anlegen und somit die ePA stellvertretend für ihre Kinder führen. Sie können dann alle Daten und Unterlagen ihrer Kinder in der ePA selbst verwalten.
Wie funktioniert die ePA bei Privatversicherten, die keine Gesundheitskarte haben?
Privatversicherte ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) können sich über die App ihrer privaten Krankenversicherung identifizieren. Diese enthält eine Funktion (Online-Check-In), mit der die Krankenversichertennummer an die Zahnarztpraxis übermittelt und somit der Zugriff auf die ePA ermöglicht wird. Informationen dazu hat der PKV-Verband hier bereitgestellt.
Welche Widerspruchsrechte haben die Patientinnen und Patienten gegen die ePA?
Die Patientinnen und Patienten können der ePA insgesamt widersprechen oder dediziert Widerspruch einlegen bei Zugriffsrechten, gegen das Einstellen von Dokumenten, gegen das Speichern von Abrechnungsdaten der Krankenkassen und gegen die Weitergabe von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Weitere Informationen zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten hat die KZBV hier zusammengestellt.
Wird es eine gemeinsame App für die ePA und das E-Rezept geben?
Krankenkassen können die Funktionen von ePA und E-Rezept in ihre bestehenden Apps integrieren. Ob die jeweilige Krankenkasse das anbietet, müssen die Patientinnen und Patienten dort erfragen. Die E-Rezept-App der gematik bleibt als eigenständige App bestehen und bietet keinen Zugriff auf die ePA.
Was passiert beim Wechsel der Krankenkasse?
Beim Wechsel der Krankenkasse wird die ePA der Patientinnen und Patienten zum Aktensystem der neuen Krankenkasse sicher übertragen, sodass keine Daten verloren gehen. Auch die erteilten Zugriffsrechte und Widersprüche werden dabei übernommen und müssen nicht erneut vergeben werden. Das gilt für Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch für Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen (wenn diese ihren Versicherten eine ePA anbieten).