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Der Zugriff auf die ePA erfolgt für Zahnarztpraxen über das Praxisverwaltungssystem (PVS). Dafür wird ein Update benötigt, das die PVS-Hersteller zertifizieren lassen und bereitstellen müssen. Anders als bei früheren ePA-Versionen ist diesmal kein Konnektor-Update erforderlich. Weitere Informationen hat die KZBV hier zusammengestellt.
Das Wichtigste zur Technik im Überblick:
Welche Technik wird in der Zahnarztpraxis benötigt?
Die Zahnarztpraxen haben die meisten für die ePA notwendigen Komponenten bereits angeschafft wie Konnektor (oder TI-Gateway-Anschluss), Kartenterminals und SMC-B (Praxisausweis). Für das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist jedoch ein Update erforderlich, das die Hersteller zertifizieren lassen und bereitstellen müssen. Aus rechtlichen Gründen ist es zudem notwendig, dass mindestens ein elektronischer Zahnarztausweis (HBA) in der Zahnarztpraxis vorhanden ist, um auf die ePA zugreifen zu dürfen.
Werden die Kosten für die Technik erstattet?
Die Aufwendungen für die Weiterentwicklung der TI-Anwendungen sind in der monatlichen TI-Pauschale, wie das BMG sie festgelegt hat, dem Grunde nach enthalten und werden nicht durch Einzelpauschalen erstattet. Eine Erstbefüllung oder Aktualisierung der ePA, wie etwa durch Einstellen eines Zahnbonusheft-Eintrags, wird jedoch gesondert vergütet.
Welche Dateiformate sind erlaubt?
In die ePA können sowohl unstrukturierte Daten wie PDF/A-Dokumente als auch strukturierte Daten, wie zum Beispiel in Form von medizinischen Informationsobjekten (MIO), eingestellt werden. Der Upload von Bilddateien (JPEG, PNG, TIFF etc.) ist vorerst ausgeschlossen, soll aber in einer späteren Version der ePA ab Sommer 2025 ermöglicht werden. Sofern das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt, können bis zum Sommer 2025 Bilder in ein PDF/A-Dokument eingebettet in die ePA eingestellt werden.
Gibt es eine Größenbeschränkung für die einzelnen Dokumente?
Ja, zum Start der neuen ePA können Dokumente nur mit einer maximalen Größe von 25 MB hochgeladen werden. Überschreitet ein Dokument diese Grenze, muss es verkleinert werden. Perspektivisch wird es möglich sein, auch größere Dateien direkt in der ePA zu speichern.
In welchem Format werden Röntgenbilder in der ePA gespeichert?
Die bildgebende Diagnostik kann derzeit noch nicht adäquat in der ePA abgebildet werden. In Zukunft soll die ePA auch einen Zugriff auf Bilder in befundbarer Qualität ermöglichen. Aktuell können Bilder nur als PDF/A umgewandelt in die ePA eingestellt werden. Ab Sommer 2025 sind auch Bildformate wie JPEG, PNG, TIFF etc. möglich.
Werden die Daten für die ePA auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Nein, alle Daten, die in die ePA eingestellt werden, werden im ePA-Aktensystem der jeweiligen Krankenkasse innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist im Kontext der ePA-Nutzung eine Möglichkeit, der Zahnarztpraxis den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen. Mit dem Stecken der eGK wird automatisch eine voreingestellte Zugriffszeit von 90 Tagen ausgelöst. Ist dies erfolgt, können Zahnarztpraxen mit der ePA interagieren, ohne dass die Patienten oder ihre eGK physisch in der Praxis anwesend sein müssen.
Können Viren oder Schadsoftware in die ePA gelangen?
In die ePA können grundsätzlich nur Dateiformate eingestellt werden, die weniger anfällig für Viren und Schadsoftware sind. Andere Dateiformate werden von der ePA blockiert. Im Aktensystem selbst ist kein Virenscanner vorhanden. Zahnarztpraxen sind aber unabhängig von der ePA für die Sicherheit ihrer eigenen IT verantwortlich und müssen unter anderem die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV umsetzen. Eine der darin festgelegten Anforderungen ist der Einsatz eines aktuellen Virenschutzprogramms. Weitere Informationen zu diesem Thema hat die KZBV hier zusammengestellt.
Wie müssen die Praxisrechner konfiguriert sein, um auf die ePA zugreifen zu können?
Alle PC-Arbeitsplätze in der Zahnarztpraxis, mit denen auf die ePA zugegriffen werden soll, müssen über das Netzwerk mit dem Konnektor und dem Kartenterminal verbunden sein, in dem der Praxisausweis (SMC-B) steckt.
Wie funktioniert das Zusammenspiel von Praxissoftware und ePA?
Die Übertragung von Daten in die ePA und deren Abruf in die Praxissoftware erfolgen über die Telematikinfrastruktur (TI). Für den Austausch von Daten wird zwischen den beiden Seiten ein sicherer Kanal aufgebaut.