Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit nachdrücklich auf,
- sich auf europäischer Ebene für den dauerhaften Beibehalt von Dentalamalgam als Zahnfüllungsmaterial für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen und in klinisch schwierigen Situationen einzusetzen und
- sich dafür einzusetzen, ein Verbot von Dentalamalgam, sofern o. g. Ausnahmen nicht vorliegen, durch die Europäischen Verordnungsgeber erst deutlich nach 2030 in Kraft treten zu lassen.
Parallel fordert die Vertreterversammlung der KZBV die Bundesregierung dazu auf, die zeitnahe Durchführung einer Multicenter-Studie zu finanzieren, um alternative Füllungsmaterialien wissenschaftlich zu bewerten.
Begründung
Die Europäische Kommission hält weiter an ihrem politischen Ziel fest, die Nutzung von Amalgam („Phase Out“) ausschließlich aus umweltpolitischen Gründen zu verbieten. Versorgungspolitische Gründe werden hierbei nahezu nicht berücksichtigt.
Die Zahnärzteschaft setzt sich schon seit langem erfolgreich für eine Reduzierung von Amalgam ein. Jedoch lehnt sie ein vollständiges Verbot von Amalgam ab. Ein grundsätzlicher Erhalt von Amalgam als Füllungsmaterial ist aus medizinischer Sicht geboten, um die Versorgung mit Zahnfüllungen von vulnerablen Gruppen und die Versorgung in klinisch schwierigen Situationen (Sanierungen in Narkose) weiterhin zu ermöglichen, da zur Zeit kein Füllungsmaterial existiert, das ähnlich unkompliziert verarbeitbar und mit ähnlich geringem Zeitaufwand in der Mundhöhle verarbeitet werden könnte.
Um den Rechtsanspruch der Versicherten auf eine Versorgung mit einem zuzahlungsfreien, wissenschaftlich erprobten Füllungsmaterial erfüllen zu können, ist es erforderlich, möglichst umgehend eine qualifizierte hochwertige Multicenterstudie aufzusetzen, um diese Daten zu erhalten.
Soweit es zu einem „Phase out“ auch mit Einschränkungen kommt, verfügt die Zahnärzteschaft bis dato nicht über belastbare Daten zu den qualitativen Eigenschaften von Alternativmaterialien in allen klinischen Situationen.
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert daher die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Multicenter-Studie, um diese Daten zu liefern. Denn nur auf Basis einer solchen Studie kann rechtssicher die Versorgung der Versicherten mit einem zuzahlungsfreien Füllungsmaterial auf einem adäquaten qualitativen und wissenschaftlichen Niveau gewährleistet werden. Um der Wissenschaft hinsichtlich der Umsetzung einer solchen wichtigen Studie die notwendige Zeit einzuräumen und um die Auswirkungen eines Amalgamverbotes auf das Versorgungssystem vorzubereiten, ist ein langer Übergangszeitraum über das Jahr 2030 hinaus für die Nutzung von Amalgam zwingend notwendig. Diese Studie ist aus Sicht der Vertreterversammlung durch die entsprechend verantwortlichen Ressorts der Bundesregierung zu finanzieren.