Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den ambulanten und stationären Sektor endlich gleich zu behandeln und die für Krankenhäuser beschlossenen Härtefallregelungen in ihrer Geltung auf Vertragszahnarztpraxen zu erweitern.
Begründung
Die Inflation und insbesondere die Energiekostensteigerungen führen auch in den Vertragszahnarztpraxen zu erheblichen Belastungen. Im Oktober 2022 hat die Inflationsrate mit 10,4 % ihren bisherigen Höchststand erreicht und wird auch in 2023 auf hohem Niveau stagnieren (Prognose der Bundesregierung für 2023: Inflationsrate +7 %).
Neben der überwiegend mit Gas betriebenen Wärmeversorgung der Praxisräume weisen die Praxen, weil sie viele technische Geräte für die Patientenversorgung betreiben und Hygieneanforderungen wie zum Beispiel die Sterilisation von Instrumenten sicherstellen müssen, einen hohen Stromverbrauch auf. Die Vertragszahnärzteschaft kann dabei – genau wie die Krankenhäuser – den Energieverbrauch nicht einfach absenken, ohne die Patientenversorgung zu beeinträchtigen.
Angesichts der Inflation müssen die Praxisinhaberinnen und -inhaber zudem mit überdurchschnittlichen Personalkostensteigerungen kalkulieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Praxen bereits beim staatlichen Pflegebonus der Bundesregierung im Regen stehen gelassen wurden. Nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels müssen die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte entsprechend reagieren, um ihr Personal zu halten.
Die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können durch die starre Vergütungssystematik diese Teuerungen allerdings nicht wie Unternehmen unterjährig über höhere Preise weitergeben. Damit nicht genug: die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Oktober 2022 beschlossenen Vergütungskürzungen werden die Situation in den Praxen – im Gegensatz zu den nicht davon betroffenen Krankenhäusern – zusätzlich verschärfen. Hinzukommt, dass die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die bislang bestehende Möglichkeit, eine gestiegene Kostenstruktur in den Vertragsverhandlungen mit den Kassen auszugleichen, erheblich einengen, so dass die Zahnärzte die Folgen der massiven Inflation und Energiekrise noch schwerer treffen werden.
Neben der Gas- und Strompreisbremse sind die vertragszahnärztlichen Praxen daher wie die Krankenhäuser als Säule der Daseinsvorsorge über die Härtefallregelung für soziale Dienstleister zu schützen, auch um endlich eine Gleichbehandlung von stationärem und ambulantem Sektor zur erreichen.