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Beschluss
Die VV der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Neuentwicklung von weiteren digitalen Anwendungen auszusetzen, solange die aktuell verfügbaren TI-Anwendungen nicht evaluiert sind und Praxisreife erlangt haben.
Begründung
18 Jahre nach Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahre 2004 stellt sich die Frage nach sinnstiftenden TI-Anwendungen. NFDM/eMP haben praktisch keine Bedeutung in der Versorgung, weil kaum ein Versicherter danach fragt. GKV-Versicherte müssen den PIN aktiv bei ihrer Krankenkasse hinterfragen, was die Versicherten aber überwiegend nicht wissen. Das VSDM als sanktionierte Pflichtanwendung ist eine reine Kassenleistung und ohne Mehrwert für die vertragszahnärztliche Versorgung. Die eAU kann immer noch nicht vollständig digital genutzt werden, weil der Versicherte nach wie vor einen Papierausdruck erhält. Die ePA als sanktionierte Pflichtanwendung wird nur zu 0,6 % von Versicherten genutzt mangels Verfügbarkeit NFC-fähiger Komponenten und aufwändigen Authentifizierungsverfahren und für das E-Rezept als weitere Pflichtanwendung, aber ohne Sanktionierung, gibt es keine praktikablen digitalen Einlösemöglichkeiten in der Apotheke. Kurzum: Ein weiter so darf es nicht geben! Denn der Gesetzgeber plant bereits die nächsten Anwendungen mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz statt echtes Fehlermanagement zu betreiben. Dies bewirkt nur Investitionsverdrossenheit statt Akzeptanz und muss gestoppt werden!