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Beschluss
Die VV der KZBV fordert die Gematik und das Bundesministerium für Gesundheit auf, den weiteren Roll-Out des E-Rezeptes zu stoppen, bis eine sichere und massentaugliche digitale Umsetzung für Patienten und Praxen ohne Medienbrüche verfügbar ist.
Begründung
Nach § 360 Abs. 2 SGB V sind Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen ab dem 01.01.2022 verpflichtet, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und für die Übermittlung die Dienste und Komponenten der TI zu nutzen. Zahnarztpraxen erstellen in diesem Zusammenhang mit Ihrem PVS-System die elektronische Verordnung, signieren diese mit Ihrem eHBA und laden das E-Rezept über die TI auf den E-Rezept-Server der TI hoch. Für den Versicherten selbst besteht die Wahlfreiheit zwischen einem Papierausdruck mit Token-Code oder dem Einspielen des Token-Code in die E-Rezept-App der gematik. Der Papierausdruck mit Token-Code ist kein echtes digitales Verfahren und erzeugt administrativen Mehraufwand in der Praxis. Die E-Rezept-App ist mangels technischer Verfügbarkeit von NFC-fähigen Komponenten und aufwändigen Authentifizierungsverfahren kaum zu finden in der Versorgung. Die angedachte Authentifizierung mittels eGK ist zurzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einsetzbar. Aus diesem Grund wird der Gesetzgeber aufgefordert, von seinem Recht nach § 360 Abs. 15 SGB V Gebrauch zu machen, um die Fristen zur Einführung per Rechtsverordnung ohne Zustimmungsnotwendigkeit des Bundesrates zu verlängern und das Ausstellen von Rezepten nach Muster 16 weiter zu ermöglichen.