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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt den Start des Elektronischen Beantragungsund Genehmigungsverfahrens. Der Vorstand wird aufgefordert, dieses Verfahren auch für die sonstigen Kostenträger zu prüfen. Solange dies nicht möglich ist, soll es für die Zahnarztpraxen möglich sein, die Beantragung auch auf den neuen eHKP schriftlich einzureichen.
Begründung
Mit der beginnenden Einführung des EBZ in die vertragszahnärztliche Versorgung ist es für Praxisinhaber unverständlich, warum sich ein weiteres Parallelverfahren etabliert und das Formular für den neuen eHKP für die sonstigen Kostenträger keine Anwendung finden kann. Durch fehlende Einbindung der sonstigen Kostenträger an das elektronische Beantragungsund Genehmigungsverfahren für Zahnärzte wird sich neben der Unfallversicherung ein weiteres Verfahren für die Beantragung der Heil- und Kostenpläne in den Praxen etablieren. Notwendig im Sinne des Bürokratieabbaues wäre es, wenn Praxen, die am EBZ teilnehmen, zukünftig den StyleSheet-Vordruck des EBZ mit den XML-Datensatz befüllen, ausdrucken und die sonstigen Kostenträger das neue Formular akzeptieren und auf dem sonst überflüssigen Genehmigungsfeld der Behandlung zustimmen.
Beide Formulare sind ähnlich, bringen aber im Beantragungsverfahren in den Praxen unnötige Verwirrung. Übergeordnetes Ziel soll aber ein Anschluss der sonstigen Kostenträger an das EBZ sein.
Für nicht an EZB-Verfahren teilnehmende Praxen soll sich nichts ändern. Parallelbetrieb also in die Verwaltung und nicht in die Praxen.
Eine abgestimmte Regelung mit bundesweiten Kostenträgern, wie z. B. der Bundeswehr und Bundespolizei, würde die Möglichkeiten für die Landes-KZVen verbessern, mit den landesweiten sonstigen Kostenträgern Vereinbarungen zu schließen und Bürokratie in den Praxen abzubauen.