Zahnärzteschaft kritisiert die EU-Entscheidung
Mit Beginn des Jahres 2025 wird Dentalamalgam in der EU aus Umweltschutzgründen verboten. Dies folgt einer Einigung zwischen den Unterhändlern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der in den Rat versammelten Mitgliedstaaten. Die KZBV kritisiert diese Entscheidung scharf.
Ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam sowie das Verbot für dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 haben gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren.
Keine Alternativmaterialien
Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stehen derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, sind weitere Forschungsaktivitäten unumgänglich, deren Ergebnisse erst in einigen Jahren vorliegen können. Hierzu steht die KZBV schon seit Längerem im engen Austausch mit der Wissenschaft, unter Berücksichtigung der Behandlungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird ein Material allein Amalgam nicht ersetzen können, sondern der Einsatz von Alternativmaterialien wird indikationsbezogen erfolgen müssen.
Bei fachgerechtem Einsatz gehen von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus. Auch eine Umweltgefährdung ist in Deutschland durch seit Jahrzehnten etablierte umfängliche Sicherungsmaßnahmen nahezu ausgeschlossen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff ist und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist – auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – unbedenklich. Insofern ist es vollkommen unverständlich und fachlich falsch, dass die EU-Kommission das Amalgam-Verbot neben den Umweltaspekten auch mit gesundheitlichen Gefahren begründet.
Aktuell lassen sich keine validen Aussagen über die konkreten Auswirkungen eines Amalgam-Verbots in Deutschland treffen. Die Sachlage ist noch vollkommen ungeklärt. Es werden auf allen Ebenen Gespräche geführt. Ungeklärt ist aktuell auch noch, wie der Leistungsanspruch der Versicherten ab 2025 ausgestaltet sein wird.
Selbstverständlich wird sich die KZBV auch unter den nun folgenden Rahmenbedingungen dafür einsetzen, die Patientenversorgung gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung und Wissenschaft sicherzustellen.
Stand: Februar 2024