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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die nationalen und europäischen Gesetzgeber auf, die fortschreitenden Deregulierungsvorhaben auf europäischer Ebene kritisch zu überprüfen. Die hohe Qualität der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland ist unmittelbare Folge des sozial- und berufsrechtlichen Regelungsniveaus und darf nicht durch eine undifferenzierte Deregulierung bedroht werden.
Begründung
Die Europäische Union verfolgt in mehreren Vorhaben ihre Strategie zur Vertiefung des europäischen Binnenmarktes. Dabei geraten die regulierten Berufe zunehmend in den Fokus. Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien bzw. wegen Verstößen des nationalen Rechts gegen Unionsrecht eingeleitet. Gegenstand dieser Verfahren sind die Mindestund Höchstpreise der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Umsetzung der Richtlinie 2005/EG/36 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Daneben hat der nationale Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen.
Sozial- und berufsrechtliche Regelungen sind Teil der bewährten Selbstverwaltungsstrukturen in Deutschland und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Eine Deregulierung darf nicht auf Kosten des hohen Qualitätsniveaus der zahnärztlichen Versorgung vorgenommen werden.