Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Falle einer Unterversorgung, einer drohenden Unterversorgung oder eines lokalen Versorgungsbedarfes oder vorsorglich zu deren Vermeidung die Sicherstellungsinstrumente des § 105 Abs. 1a bis 4 SGB V optional zur Anwendung einzuräumen.
Begründung
Die Regelungen des § 105 Abs. 1a bis 4 SGB V richten sich bislang lediglich an den spezifischen Merkmalen der vertragsärztlichen Versorgung aus. Die seinerzeitige Forderung der Vertreterversammlung der KZBV die Anwendung dieser Sicherstellungsinstrumente auch den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einzuräumen wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht aufgegriffen. Die Vertreterversammlung der KZBV erneuert hiermit diese Forderung. Zur Vermeidung von Unterversorgung erweist sich eine optionale Anwendungsmöglichkeit dieser Instrumente perspektivisch als sinnvoll.