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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt, zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach § 105 Abs. 1 SGB V zu nutzen. Damit einhergehend sind Konzepte zur Förderung der Niederlassung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte konsequent zu verfolgen.
Begründung
Es ist zwingend notwendig, dass die KZVen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.
In der Kombination mit innovativen Konzepten für die Förderung des zahnärztlichen Nachwuchses sollen jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern Chancen eröffnet werden, in die Niederlassung zu gehen, um weiterhin eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Hierbei verstehen sich die KZVen als Dienstleister, die durch Beratung und Serviceangebote für attraktive Rahmenbedingungen sorgen und bedarfsorientiert Unterstützung gewähren.