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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mittels der die KZBV die Hersteller informationstechnischer Systeme, insbesondere die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS), zur Integration neuer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur verpflichten kann. Die Refinanzierung der auf Seiten der Anbieter von Praxisverwaltungssystemen durch die Integration entstehenden Kosten soll unmittelbar über den GKV-SV erfolgen.
Begründung
Für die zeitnahe und flächendeckende Integration von Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur in die Praxisverwaltungssysteme ist es erforderlich, dass die KZBV die jeweiligen Hersteller zur Integration neuer Anwendungen in diese Systeme verpflichten kann. Da diese Anwendungen in weiten Teilen auch den Krankenkassen dienen, soll zwingend eine Refinanzierung über den GKV-SV erfolgen.