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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt eine unternehmerische Betätigung der Krankenkassen bei der Entwicklung digitaler Innovationen entschieden ab. Krankenkassen werden hierdurch zu Wettbewerbern in der Versorgung, was zu einem systemischen Bruch hinsichtlich der Verwendung von Versichertengeldern und -daten führt. Eine Einflussnahme durch eine Patientensteuerung der Krankenkassen muss verhindert werden.
Begründung
Der Referentenentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) enthält die Regelung, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Wagniskapitalgesellschaften zwecks Förderung nicht näher bestimmter digitaler Innovationen anlegen dürfen. Hier findet ein systemischer Bruch hinsichtlich der Verwendung von Versichertengeldern für eine unternehmerische Betätigung der Krankenkassen statt.
Soweit die Krankenkassen zur Entwicklung digitaler Innovationen Kooperationen mit Dritten eingehen, werden auch hier GKV-Mittel nicht ausschließlich im Interesse der Versicherten, sondern ebenso im Interesse der Gesundheitsindustrie eingesetzt.
Durch die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen auch aktiv gegenüber den eigenen Versicherten bewerben zu können, besteht die Gefahr der Einflussnahme auf die freie Arztwahl und einer aktiven Patientensteuerung.