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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt die überbordende und für die Zahnarztpraxen administrativ aufwändige Ausgestaltung der Regelung in § 75 SGB V–E-RefE des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) zur Gewährleistung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus als unverhältnismäßig ab.
Begründung
Die Zielsetzung des Gesetzgebers, ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der zahnärztlichen Versorgung gewährleisten zu wollen, wird von der Vertreterversammlung ausdrücklich geteilt.
Das darf aber nicht dazu führen, dass die Zahnarztpraxen mit möglichen Zertifizierungsverfahren und Audits zusätzlich personell und finanziell belastet werden.
Soweit an dieser Regelung festgehalten wird, fordert die Vertreterversammlung den Gesetzgeber auf, eine dauerhafte Refinanzierung der mit der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie einhergehenden Aufwände vorzusehen. Darüber hinaus wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Verfahren für die Praxen bürokratiearm auszugestalten sowie Umsetzungs- und Anpassungsfristen angemessen zu verlängern.