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Wortlaut des Antrages
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die europäischen Institutionen - insbesondere die Europäische Kommission - auf, bei der geplanten europäischen Gesundheitsunion die bestehenden EU-Verträge und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Grenzüberschreitende EU-Maßnahmen dürfen die nationale Verantwortung und Zuständigkeit für die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung der Mitgliedsstaaten nicht einschränken.
Begründung
Als Lehre aus der COVID-19-Pandemie strebt die EU-Kommission eine europäische Gesundheitsunion an, um künftige Gesundheitskrisen in der EU besser bewältigen zu können. Die EU-Kommission legte dazu Legislativentwürfe zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und einer Ausweitung der Mandate der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und des Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vor. Insgesamt wird eine bessere Vorsorge mit Impfstoffen, Medikamenten und Schutzausrüstung sowie eine stärkere Überwachung des Infektionsgeschehens und eine bessere Datenübermittlung angestrebt. Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt eine engere Koordinierung und die Entwicklung, Beschaffung und Bevorratung relevanten Produkte zur Bewältigung grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren. Damit kann die EU nationale Maßnahmen sinnvoll unterstützen und ergänzen. Die nationale Gesundheitskompetenz und der bislang geltende Grundsatz, dass Mitgliedstaaten verantwortlich sind für die Organisation ihrer Systeme in den Bereichen der sozialen Sicherung und der Gesundheit, muss bei der Gestaltung einer Europäischen Gesundheitspolitik allerdings unangetastet bleiben. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, welches den EU-Gesundheitsschutz laut dem Vertrag von Lissabon darauf beschränkt, die Politik der Mitgliedstaaten lediglich zu ergänzen.