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Wortlaut des Antrages
Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt: Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist praktikabel und nutzenorientiert neu auszurichten. Eine Systemverbesserung wird durch Beschleunigung und Entbürokratisierung der Prozesse und die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur und Datenflüsse erreicht. Verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen sind an bestehenden Qualitätsdefiziten auszurichten und ausschließlich besonders fehleranfällige Versorgungsbereiche zu fokussieren.
Sektorspezifischen Besonderheiten ist künftig stärker Rechnung zu tragen. Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung mit wenig Berührungspunkten zum ambulant-ärztlichen und stationären Sektor dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Tendenzen, gleichlautende Regelungen ohne sachliche Begründung sektorenübergreifend nicht nur für Krankenhäuser und Arztpraxen, sondern auch für Zahnarztpraxen vorzugeben, sind auf den Prüfstand zu stellen. Das sektorspezifische Potenzial ist zu nutzen, um eine größtmögliche Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen.
Insgesamt muss eine Qualitätsverbesserung zum Nutzen der Patienten im Fokus stehen. Dazu trägt die Förderung von Motivation und Akzeptanz der behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte wesentlich bei, Kontrollen und demotivierende Sanktionen als nachgelagerte bürokratische Steuerungselemente ohne jeden Nutzen sind daher abzubauen.
Begründung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bekennen sich ausdrücklich zu Qualitätsförderung und Qualitätssicherung als Elemente des professionellen Selbstverständnisses freier Berufe. Qualitätssicherung ist für Zahnärzte seit jeher etwas Selbstverständliches und gelebte Praxis, wie die vielfältigen Initiativen der Zahnärzteschaft zeigen (vgl. Übersichtsschaubild zu QF der KZBV). Das Ergebnis muss jedoch vor allem der Versorgungsverbesserung der Patienten dienen.
Die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellte grundsätzlich gute Idee der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung darf nicht alleinentscheidend sein. Sie hat sich zu einem unüberschaubaren, komplexen, sehr bürokratischen und damit aufwändigen System für alle Beteiligten auf Bundes- und Landesebene entwickelt. Ein erkennbarer Nutzen ist bisher nicht gegeben.
Im Zuge der Weiterentwicklung sind qualitativ aussagekräftige wenige Indikatoren und vorhandene Datenquellen zu nutzen und ein darüber hinaus gehender gesonderter Dokumentationsaufwand, ist auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Dabei müssen nachweislich qualitäts- und versorgungsverbessernde Gesichtspunkte im Vordergrund stehen und dazu auch das sektorenspezifische Potential genutzt und gefördert werden. Eine Umschichtung zeitlicher Ressourcen zu Ungunsten der Patientenversorgung muss vermieden werden. Dazu sind die Erhebungen auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Stichproben zu beschränken. Der nachweisliche Nutzen muss insgesamt den Aufwand rechtfertigen.
Die zunehmende Ausrichtung auf sanktionierende Maßnahmen steht im Widerspruch zu einer Kultur des motivierten Lernens und Weiterentwickelns. Sanktionen sind immer nur das letzte Mittel, sie verbessern nichts. Qualitätsfördernde und -unterstützende Maßnahmen sind daher in den Vordergrund zu stellen, um die intrinsische Motivation zu erhalten und zu fördern.
Ziel muss es sein, die Versorgungsqualität mit aufwandsarmen Methoden transparent zu machen, an den richtigen Stellen mit den richtigen Mitteln zu fördern und zu verbessern. Laufende Verfahren sind im Sinne des Qualitätskreislaufs regelmäßig dahingehend zu evaluieren. Es bedarf dazu einer Neuausrichtung der sQS.