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Wortlaut des Antrages
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, den seit Jahren stetig wachsenden Anteil investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren und den damit einhergehenden Gefahren für die Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung entgegenzuwirken. Dazu ist es neben der Kennzeichnungspflicht von Träger und Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren auf dem Praxisschild und der Schaffung eines gesonderten MVZ-Registers erforderlich, Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren durch Krankenhäuser an einen engen fachlichen und räumlichen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln.
Begründung
Die Vertreterversammlung der KZBV warnt seit Jahren vor den Fehlentwicklungen durch die ungebremste Zunahme von Medizinischen Versorgungszentren und der dadurch weiter voranschreitenden Vergewerblichung und Kommerzialisierung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung. Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren drängen weiterhin in die vertragszahnärztliche Versorgung und stellen mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar. Sie leisten keinen Beitrag für die Versorgung in struktur- und versorgungsschwachen Gebieten. Die Analyse von Abrechnungsdaten der investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren zeigt eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung gegenüber den bewährten Praxisformen der Einzelpraxen sowie der Berufsausübungsgemeinschaften. An der Versorgung von besonderen Personengruppen, insbesondere pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung und von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen, nehmen sie kaum teil. Fehlende Transparenz erschwert die Kontrollfunktion, die den KZVen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages zukommt. Für die Patienten sind die Strukturen eines investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentrums nicht ohne weiteres erkennbar.
Daher begrüßt die Vertreterversammlung den Beschluss der 94. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) vom 5.11.2021, der unter anderem ein MVZ-Register, eine MVZ-Schilderpflicht und weitere Maßnahmen zu Beschränkungen von MVZ fordert, ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung.