Taktgeber
Vorwort
Taktgeber sind per definitionem zentrale Elemente, die bei der Steuerung von Konstruktionen und Abläufen tonangebend sind. Sie senden zum Beispiel in der Elektronik und bei der Datenverarbeitung gezielt Impulse in einer bestimmten Frequenz. In der Musik heißen Taktgeber Metronom. Dabei handelt es sich um ein mechanisches, elektronisches oder elektromechanisches Gerät, das durch Anschlagen von Notenwerten ein gleichmäßiges Tempo vorgibt. Taktgeber sorgen also wahlweise für die berechenbare Funktionsfähigkeit von Maschinen oder Systemen oder für den harmonischen Klang einer Komposition.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – im Verbund mit den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Ländern – ist im gesundheitspolitischen Konzert aus Politik, Körperschaften und Verbänden ein solcher Taktgeber. Gesetzlicher Auftrag und übergeordnetes Ziel der Vertragszahnärzteschaft ist dabei die koordinierte Steuerung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung zu Gunsten von Patienten, Praxen und Versicherten.
Die KZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden in Deutschland eine der größten Facharztgruppen. Die KZBV ist die bundespolitische Dachorganisation der KZVen. Die Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus dem Sozialgesetzbuch V.
Von besonderer Bedeutung ist für die KZBV vor allem die Sicherstellung und Ausgestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung. In Verträgen mit Krankenkassen werden dafür die Rechte und Pflichten von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter und ihrer Angehörigen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopädischer Maßnahmen erfolgt.
Die KZBV ist zudem mit Sitz und Stimme Trägerinstitution des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Kliniken und Kassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung – also etwa 70 Millionen Menschen – sind gesetzlich krankenversichert.
Zu den Impulsen, die die KZBV und die KZVen als organisierte Vertragszahnärzteschaft in das Gesundheitssystem und an die Politik aussenden, zählen insbesondere wissenschaftlich fundierte Studien und Analysen sowie versorgungsverbessernde Konzepte, zum Beispiel im Kampf gegen die Parodontitis, neben der Karies eine der zahnmedizinischen Haupterkrankungen.
Um im vielstimmigen Chor unterschiedlicher, zum Teil wiederstreitender Interessen und Meinungen auch künftig Gehör zu finden, bedarf es immer eines ausgewogenen Gleichklangs von Solidarität und Eigenverantwortung. Diesen Gleichklang in einem selbstverwalteten und freiberuflichen Gesundheitssystem zu wahren, sich für ihn als selbstbewusster Taktgeber einzusetzen und ihn – wenn nötig – auch gegen Angriffe zu verteidigen, ist für die verfasste Vertragszahnärzteschaft Anspruch und Auftrag zugleich. Damit es in Deutschland auch künftig eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung gibt.
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