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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV unterstützt den Vorstand der KZBV in seinem Anliegen, gegenüber den Krankenkassen eine adäquate Vergütung des zusätzlichen bürokratischen Aufwands einzufordern, der auf der Grundlage der QBÜ-RL-Z (Überkappung) für die betroffenen Praxen, die in der Stichprobe gezogen werden, entsteht.
Begründung
Die QBÜ-RL-Z (Überkappung) stellt die erste Richtlinie bezüglich der Umsetzung des § 135b Absatz 2 des SGB V im zahnärztlichen Bereich dar. Die damit verbundene bürokratische Belastung für Praxen, die in der Stichprobe gezogen werden, ist im Rahmen der Vergütung angemessen zu berücksichtigen.