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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV bekräftigt erneut ihr Ziel, den Frauenanteil in den Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung und in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen und Männern sollen dieselben spezifischen Möglichkeiten zur Tätigkeit in der Selbstverwaltung eröffnet sein.
Die Strukturen und Rahmenbedingungen müssen deshalb aus dem Selbstverständnis jeder KZV und der KZBV so verändert werden, dass passgenaue Lösungen für Frauen in den eigenen Organisationen entstehen.
Hierzu können z. B. die familiengerechte Ausrichtung der Sitzungszeiten und deren Organisation ohne lange Anfahrtszeiten, aber auch die Implementierung von gezielten Mentoringprogrammen zählen.
Bei anstehenden Wahlen zu den Vertreterversammlungen in den KZVen und der KZBV und bei Wahlen von Mitgliedern in die jeweiligen satzungsrechtlichen Ausschüsse soll die Repräsentanz von Frauen erhöht werden.
Dabei müssen die wesentlichen Elemente einer freien, unmittelbaren und geheimen Wahl weiterhin erhalten bleiben.
Bei der Berufung von Mitgliedern in die von den jeweiligen Vorständen zu besetzenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen sollte zudem ein besonderes Augenmerk von Seiten der Vorstände auf die Einbindung von Zahnärztinnen gelegt werden.
Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch die KZBV und die KZVen insgesamt ist des Weiteren notwendig, um dem zahnärztlichen Nachwuchs die Bedeutung der Interessenvertretung durch die Selbstverwaltung für die Zukunft des eigenen Berufsstandes deutlich zu machen.
Die VV unterstützt deshalb die Entwicklung eines entsprechenden Gesamtkonzeptes durch die AG Frauenförderung.
Begründung
Aktuell bildet der Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien von KZBV und KZVen nicht die gesellschaftliche Wirklichkeit bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten ausreichend ab . Das neue Selbstverständnis der zahnärztlichen Profession erfordert es, den Geschlechtern dieselben spezifischen Möglichkeiten der Tätigkeit in der Selbstverwaltung zu eröffnen. Daher verpflichten sich die KZVen und die KZBV gemeinsam dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, es Frauen zu ermöglichen, in die Gremien der Selbstverwaltung gewählt und dort auch tätig werden zu können.