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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Regelung in § 105 SGB V zu schaffen, die eine gegenüber dem vertragsärztlichen Bereich modifizierte und an die spezifischen Herausforderungen des vertragszahnärztlichen Bereichs angepasste Verwendung der Sicherstellungsinstrumente beinhaltet. Die Krankenkassen sind an den Kosten für die Maßnahmen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung zwingend zu beteiligen.
Begründung
In der vertragszahnärztlichen Versorgung besteht – anders als im vertragsärztlichen Bereich – aktuell kein flächendeckendes Versorgungsdefizit. Aufgrund entsprechender demographischer Entwicklungen kann es jedoch zu lokal begrenzten Versorgungsbedarfen kommen. Die Regelungen des § 105 SGB V müssen an diese Besonderheiten der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung angepasst werden. Daneben muss der Gesetzgeber auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bereits im Vorfeld der Entstehung von Unterversorgung flexibel Maßnahmen der Sicherstellung ergreifen können. Hierzu sind die Krankenkassen an der Finanzierung der von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ergriffenen Maßnahmen zur Sicherstellung zwingend zu beteiligen.