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Resolution
Die Vertreterversammlung der KZBV sieht es als dringend erforderlich an, koordinierende Konzepte für eine präventive zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung in den einzelnen Bundesländern auf den Weg zu bringen. Hierzu ist ein konzertiertes Zusammenwirken möglichst aller Beteiligten auf Seiten der (Zahn)Ärzteschaft, der Kranken- und Pflegekassen, der Pflegeheimbetreiber und Pflegenden sowie der Politik erforderlich.
Die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor deutlich schlechter als die der Gesamtbevölkerung. Knapp 30 Prozent der Pflegebedürftigen sind laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie auf Hilfe bei der Mundpflege angewiesen. Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 wurden erste gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in § 22a SGB V getroffen und in einer vom Gemeinsamen Bundesauschuss erlassenen Richtlinie geregelt.
Um die Mundgesundheit von ambulant und stationär Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu verbessern, bedarf es einer zielgerichteten Koordinierung auf Landesebene an der die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, (Landes-)Zahnärztekammern, die Krankenund Pflegekassen, die Pflegenden sowie die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten beteiligt sind. Erste Konzepte hierzu wie Runde Tische in mehreren Bundesländern oder die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege (LAGP) liegen bereits vor.