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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Ungleichbehandlung von zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) zu beseitigen. Insbesondere muss die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte pro Z-MVZ auf das Niveau der übrigen Vertragszahnarztpraxen begrenzt werden.
Begründung
Z-MVZ werden im Bereich der Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten und bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mehr Möglichkeiten eingeräumt.
Bei der Anstellung gibt es bei der Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte keine Begrenzung, anders als bei Vertragszahnärzten und Vertragszahnärztinnen, die pro Kopf drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit beschäftigen können. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum Z-MVZ in diesem Bereich anders behandelt werden.