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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern im Interesse der Patienten zu gewährleisten. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf dem Praxisschild und auf der Homepage müssen verpflichtend werden.
Begründung
Die Patienten müssen ein Recht darauf haben, jederzeit einsehen zu können, wer als MVZ-Eigentümer letztlich Garant für die Leistungserbringung ist. Nur durch Transparenz und Wissen über die Eigentümerstrukturen werden die Patienten in ihrer Autonomie gestärkt, selbst entscheiden zu können, ob sie sich in einer Praxis eines renditegetriebenen, versorgungsfremden Investors oder in einer eigentümergeführten Praxis behandeln lassen möchten. Die berufsrechtlichen Vorschriften zu den Mindestangaben auf dem Praxisschild und im Impressum der Praxiswebseite sind daher um Pflichtangaben zu den gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen zu ergänzen.