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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf klarzustellen, dass die alleinige Verantwortung für die in der Telematikinfrastruktur und ihren Komponenten und Anwendungen stattfindende Datenverarbeitung bei der gematik liegt und die Haftung der Vertragszahnärzteschaft für Datensicherheit und Datenschutz am Eintrittspunkt in die Telematikinfrastruktur endet.