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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV empfiehlt dem Vorstand der KZBV, in den laufenden Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass die Aufgaben von Dienstleistungsgesellschaften nach § 77a SGB V zur Schaffung weiterer Serviceangebote der KZVen ausgeweitet werden.
Begründung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit erhalten, zur Förderung von Innovationen unternehmerisch am Markt tätig zu sein. Eine derart einseitige Ausweitung der Befugnisse für die GKV wird als nicht zielführend für eine Weiterentwicklung der Versorgung angesehen. Auch den KZVen muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber Zahnärzten und Patienten jetzt und für die Zukunft eine adäquate unternehmerische Möglichkeit eingeräumt werden.