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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert Bund und Länder auf, für die Zukunft im Krisenfall sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für die gesamte vertragszahnärztliche Versorgung vorgehalten wird und deren Finanzierung gesichert ist.
Begründung
Eine Situation, wie im Frühjahr 2020, als deutschlandweit Schutzausrüstung knapp wurde und auch auf dem Weltmarkt nicht oder nur sehr schwer in ausreichender Qualität verfügbar war, darf sich nicht wiederholen. Ein essentieller Baustein hierfür muss die Förderung einer nationalen bzw. europäischen Produktion und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und deren Bevorratung sein. Die Praxen sind für eine über den „Alltagsbedarf“ hinausgehende Beschaffung nicht verantwortlich. Dies gilt auch für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die KZBV. Vielmehr liegt die Zuständigkeit für eine Beschaffung und Bevorratung persönlicher Schutzausrüstung im Pandemiefall bei den Ländern.