Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) eine Zuschlagsposition für epidemiebedingte Mehraufwendungen einzuführen.
Begründung
In der Corona-Pandemie sind in den Praxen deutlich erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung entstanden. Die gestiegenen Rüst- und Aufklärungszeiten finden sich nicht in der Bewertung der BEMA-Position wieder. Daher bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, um im BEMA eine entsprechende Zuschlagsposition verankern zu können.