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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber und alle politischen Entscheidungsträger auf, die Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems zu stärken und weiterzuentwickeln. Hierzu hat die KZBV in ihrem Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ Vorschläge vorgelegt. Es bedarf klarer und eindeutiger Regelungen der Zuständigkeiten im Versorgungssystem, die ein ziel- und zweckgerichtetes Vorgehen der beteiligten Akteure im Sinne des effektiven Infektionsschutzes ermöglicht. Angesichts des Fortdauerns und Wiedererstarkens der Corona-Pandemie mit erneut steigenden Infektionszahlen, fordert die Vertreterversammlung den Gesetzgeber auf, diese Vorschläge zeitnah aufzugreifen.
Begründung
Die KZBV hat die ersten Monate der Pandemiebewältigung einer gründlichen Analyse unterzogen. Aus diesen Lehren hat die KZBV politische Handlungsbedarfe identifiziert, um die Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems gezielt zu stärken. Um den weiteren Verlauf der gegenwärtigen Corona-Pandemie besser bewältigen zu können und das vertragszahnärztliche Versorgungssystem auf zukünftige Pandemien und andere Großschadensereignisse insgesamt besser vorzubereiten ist es dringend notwendig eine verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütungen für die Jahre 2021/22 vorzusehen, einen echten Schutzschirm mit Ausgleichszahlungen für besonders hart betroffene Zahnarztpraxen zu spannen, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) eine epidemiebedingte Zuschlagsposition zu verankern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen besonders zu unterstützen sowie die Beschaffung und Bevorratung persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen