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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Sonderregelung zu schaffen, um eine verzerrungsfreie und bedarfsgerechte Fortschreibung der Gesamtvergütung zu ermöglichen.
Begründung
Pandemien und nationale Katastrophensituationen sind atypisch und in keiner Weise repräsentativ. Sie führen bei der Fortschreibung der Gesamtvergütungen im Folgejahr zu atypischen Verwerfungen. Gerade auch im Hinblick auf die Niederlassungsbereitschaft von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten ist es wichtig, dass ein Pandemiejahr nicht zu einem Anknüpfungspunkt für die Fortschreibungen der Gesamtvergütung gemacht wird. Es bedarf daher gesetzlicher Sonderregelungen, die ein Anknüpfen an krisenbedingte Verwerfungen ausschließen. Insbesondere darf eine krisenbedingte Abnahme des Leistungsgeschehens, wie sie z.B. infolge der aktuellen Corona-Pandemie zu beobachten ist, nicht Grundlage für die prognostizierte Leistungsmenge des Folgejahres sein.