Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung als unerlässlicher Partner zur Krisenbewältigung zu stärken. Um im weiteren Verlauf der Pandemie sowie auf künftige nationale Katastrophensituationen schnell, rechtssicher und zielgerichtet reagieren zu können, muss eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es der Selbstverwaltung ermöglicht, gesetzliche Regularien entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zumindest befristet modifizieren oder aussetzen zu können.
Begründung
Die Selbstverwaltung hat in der Pandemiebewältigung ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und gezeigt, dass sie das zentrale Fundament unseres Gesundheitswesens ist. So haben die Bundesmantelvertragspartner und die Gesamtvertragspartner auf regionaler Ebene mit ihren Entscheidungen unbürokratische Ausnahmen von Vorgaben gemacht und damit einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Dies gilt auch für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen zeitlich befristeten Sonderregelungen. Dadurch wurden Verfahrensabläufe und Fristen angepasst und für Patientinnen und Patienten, die Zahnärzteschaft und Krankenkassen Rechtssicherheit hergestellt. Um im weiteren Verlauf der Pandemie sowie auf künftige nationale Katastrophensituationen noch schneller und zielgerichteter reagieren zu können, muss eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es der Selbstverwaltung ermöglicht, gesetzliche Regularien entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zumindest befristet modifizieren oder aussetzen zu können.