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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Bevölkerung im Rahmen einer breit angelegten und umfassenden Informationskampagne zeitnah über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) - insbesondere die aktuell in der flächendeckenden Einführung befindliche elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) - aufzuklären, damit in den Zahnarztpraxen kein zusätzlicher Beratungsaufwand entsteht.
Begründung
Kenntnis über die TI-Anwendungen erhalten die Patientinnen und Patienten derzeit oftmals erst in der Zahnarztpraxis. In seiner Digitalisierungsstrategie hat das BMG vor allem für die ePA und das E-Rezept kurzfristige große Ziele verkündet. Beide Anwendungen sollen in 2024 durchstarten. Damit das gelingen kann, muss das BMG die Bürgerinnen und Bürger besser über die Bedienung und den Zweck der TI-Anwendungen informieren. Dies ist gerade mit Blick auf die Umgestaltung der ePA in eine ePA für alle (Opt-out) und die damit korrelierenden Widerspruchsregelungen wichtig, aber auch beim E-Rezept, das mit ca. 500 Millionen Verordnungen pro Jahr die erste echte Massenanwendung der TI werden soll. Die Information der Bürgerinnen und Bürger darf nicht wieder an den Zahnarztpraxen hängen bleiben, sondern muss vorgelagert durch bundesweite Informationskampagnen des BMG erfolgen.