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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Pläne zur Sanktionierung von Zahnarztpraxen, die nicht in der Lage sind, das E-Rezept fristgerecht zu nutzen, aufzugeben und am gestuften Rollout des E-Rezepts festzuhalten. Für die steigende Akzeptanz und Verbreitung des E-Rezepts müssen kurzfristig ein Zeitplan und die Regionen der Stufe 2 festgelegt werden.
Begründung
Das BMG hat im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) angekündigt, dass die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte gegenüber der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, für die Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das E-Rezept zu verwenden. Andernfalls ist, wenn die Zahnarztpraxen den Nachweis nicht fristgerecht erbringen, die Vergütung pauschal solange um 1 Prozent zu kürzen, bis der Nachweis erbracht ist.
Angesichts der aktuellen Situation beim E-Rezept ist die Sanktionierung vollkommen kontraproduktiv. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde gerade erst ein neuer Einlöseweg entwickelt, der ab Juli langsam in die Fläche ausgerollt werden soll und dem zugetraut wird, die Akzeptanz für das E-Rezept massiv zu erhöhen. Anfang Juli finden hierzu erste Tests statt. Solange unklar ist, ob dieser Einlöseweg in der Versorgung funktioniert und die Akzeptanz erhöht, schafft die Ankündigung einer Sanktionierung nur Verunsicherung. Auch mit Blick auf die aktuelle Skalierung der E-Rezept-Zahlen, die weiterhin stark unter Plan liegt, ist die Sanktionsdrohung das völlig falsche Signal. Das BMG muss von dieser Forderung abrücken und den Vertragszahnarztpraxen stattdessen die Zeit geben, ihre Praxisabläufe auf das E-Rezept abzustimmen.
In diesem Sinne muss auch an dem gestuften Rollout des E-Rezepts festgehalten werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte im August 2022 entschieden, dass E-Rezepte zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ausgestellt werden, bevor sich nach Erreichung definierter Qualitätskriterien die Stufen 2 (sechs Regionen) und 3 (die übrigen acht Bundesländer) anschließen sollten. Nachdem der offizielle Rollout im November 2022 vorerst gestoppt wurde, hat das BMG im März 2023 angekündigt, dass das E-Rezept zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden soll.
Weil die geplante Skalierung der E-Rezept-Zahlen bislang noch nicht stattgefunden hat, muss an der gestuften Einführung des E-Rezepts festgehalten werden. Zum einen, um die Technik weiter zu verbessern und vor allem Schritt für Schritt an das tatsächliche Verordnungsvolumen (500 Mio. jährlich) heranzuführen. Zum anderen, damit die Zahnarztpraxen, die bislang noch keine Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt haben, ausreichend Zeit haben, sich auf den Rollout vorzubereiten. Um auch den KZVen eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen, müssen zeitnah die Regionen der Folgestufen festgelegt werden. In diesem Sinne ist es notwendig, dass das BMG kurzfristig einen Zeitplan präsentiert, der darlegt, wie der Rollout in den und über die beiden Startregionen (Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe) hinaus konkret gestaltet werden soll.