Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur monatlichen Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) auf den 1. Januar 2024 zu verschieben, damit die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) die technische Einrichtung der erforderlichen Prozesse und die rechtlichen Folgeänderungen vornehmen können. Zudem muss das BMG die Zeit nutzen, um klare Übergangsregelungen zu schaffen.
Begründung
Die KZBV und der GKV-Spitzenverband sind bezüglich der Vereinbarung einer monatlichen TI-Pauschale gemäß § 378 Abs. 1 SGB V zu keinem Verhandlungsergebnis gekommen. Das Scheitern der Verhandlungen wurde am 6. April 2023 erklärt mit der Folge, dass dem BMG die Aufgabe zugekommen ist, den Inhalt für die ab dem 1. Juli 2023 geltende Vereinbarung vorzugeben. Dem ist das BMG bis jetzt nicht nachgekommen, sodass für die umsetzenden KZVen de facto keine Zeit mehr bleibt, die neuen Bestimmungen technisch und rechtlich strukturiert umzusetzen. Der diesbezügliche Umstellungsaufwand für die KZVen ist hoch und kann nicht innerhalb weniger Tage bewältigt werden. Daher muss das BMG die Einführung der neuen TI-Pauschale um mindestens sechs Monate auf den 1. Januar 2024 verschieben, um dergestalt den KZVen mehr Zeit für die technische und rechtliche Umsetzung einzuräumen und im Austausch mit der KZBV geeignete Übergangsregelungen für den Umstieg vom „alten“ auf das „neue“ System zu schaffen.