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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt, die Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen. Der Vorstand der KZBV wird beauftragt, die weitere Durchführung für den Erhebungszeitraum der Betriebsjahre 2022 bis 2025 sicherzustellen.
Begründung
Nach Vorgabe des Gesetzgebers (§ 85 Abs. 3 SGB V) müssen bei der Veränderung der Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen unter anderem die Kosten- und Versorgungsstruktur, die aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen berücksichtigt werden. Mit den Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel wurden wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen erhoben und so eine verlässliche Datengrundlage für zielgerichtete Vergütungsverhandlungen von KZBV und KZVen mit den Krankenkassen geschaffen. Nach den seit 2018 erfolgreich durchgeführten Erhebungswellen sollen die Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel über das Jahr 2024 hinaus für zunächst weitere drei Erhebungswellen fortgeführt werden. Demnach ist vorgesehen, in der im Herbst 2024 startenden Erhebung des ZäPP 2024 die Betriebsjahre 2022 und 2023, im ZäPP 2025 die Betriebsjahre 2023 und 2024 und im ZäPP 2026 die Betriebsjahre 2024 und 2025 zu erheben.