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Resolution
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum geplanten neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz, Forschungsdatengesetz und Registergesetz, die nachfolgenden Kernforderungen zu berücksichtigen:
- Datenzusammenführung und Strukturierung von Daten zu Forschungszwecken sollte nur mit ausreichender und funktionierender Pseudonymisierung möglich sein. Der "gläserne Patient" wird abgelehnt.
- Die Versorgungsforschung darf nicht zu einer Standardisierung der Medizin führen und damit auch nicht zu einer stromlinienförmigen Versorgung (Ablehnung von „Schubladen-Medizin“).
- Die individuelle Therapiefreiheit des Arztes muss erhalten bleiben.
- Versorgungsforschung sollte nur Parameter für eine effiziente und bestmögliche Versorgung liefern; sie darf nicht zum Ausschluss von sinnvollen Therapien führen.
- Forschung als reines Steuerungsinstrument zur Kostenminimierung und zur Instrumentalisierung von de facto Standards in der Medizin lehnen wir ab.
Begründung
Seit dem 03.05.2022 liegt der Verordnungsentwurf der EU-Kommission über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten vor. Er sieht vor, die Gesundheitsdaten aller Bürger(innen) der EU verfügbar zu machen. Ziel der Verordnung ist u.a. die Schaffung einer Infrastruktur für die kommerzielle Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Dafür werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Zugangsstellen einzurichten, die Verzeichnisse aller bei ihnen verfügbaren Gesundheitsdaten führen. Die Zugangsstellen können diese Gesundheitsdaten von den Dateninhabern (u.a. Zahnärzte) anfordern, speichern und Datennutzern zur Verfügung stellen. Der Zugriff kann bei Ärzten, aber auch bei Versicherungen oder Rechenzentren erfolgen. Zugriffsberechtigt soll jede Person oder Firma sein, die einen relativ komplizierten, ausreichend begründeten Antrag stellen kann.