Artikel
Beschluss
Die Vertragszahnärzteschaft fordert von der Politik eine schnelle und pragmatische Entlastung von Bürokratie sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag, damit sie ihrer eigentlichen Arbeit mit den Patientinnen und Patienten nachgehen und die Versorgung sicherstellen kann. Auch auf Ebene der Körperschaften der Selbstverwaltung muss die Politik Bürokratie zielgenau abbauen.
Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, den im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen zeitnah umzusetzen und die vertragszahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen zu entlasten.
Begründung
Es ist höchste Zeit, das deutsche Gesundheitswesen von den völlig ausgeuferten Bürokratielasten zu befreien. Das würde mit Blick auf den demographischen Wandel nicht nur dringend benötigte personelle Ressourcen freisetzen und nachhaltig Kosten für das Gesundheitswesen einsparen, sondern auch zur Attraktivität der zahnärztlichen Niederlassung beitragen. Anstatt in Bürokratie und Verwaltungsarbeit zu versinken, sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte mehr Zeit für die Patientenbehandlung haben. Zugleich wirkt eine überbordende Regulierung bei der Gründung und steigender Verwaltungsaufwand in den Praxen auf junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in hohem Maße abschreckend und senkt damit die Niederlassungsbereitschaft.
Vor dem Hintergrund der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen und FDP zum Bürokratieabbau hat das Bundesjustizministerium angekündigt, noch in diesem Jahr ein „Bürokratieentlastungsgesetz“ vorzulegen. Parallel hierzu wird das BMG eigene Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen einbringen. Das BMG wurde mit dem GKV-FinStG verpflichtet, diese Empfehlungen bis zum 30. September 2023 zu erarbeiten (§ 220 SGB V).