Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert von der Bundesregierung mit Blick auf die Digitalstrategie und ihre gesetzliche Umsetzung
- die Vertragszahnärzteschaft bei der Digitalisierung und dem digitalen Transformationsprozess im Gesundheitswesen endlich aktiv miteinzubeziehen und die KZBV bei der konkreten Umsetzung der Digitalstrategie eng einzubinden;
- eine stabile, störungsfreie Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen sowie versorgungsorientierte Lösungen zu finden, welche die Versorgung mit möglichst geringem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand verbessern;
- dass die Versorgungsprozesse, die digital transformiert werden sollen, aus dem Versorgungsalltag der Ärzte- und Zahnärzteschaft heraus initiiert werden, um Therapieschritte im Interesse der Versicherten zu optimieren und mögliche gewonnene Zeit in die Patientenbehandlung verlagern zu können;
- Maßnahmen, die sicherstellen, dass Datenhaltung, Datenzugriffe und Datennutzung den Schutzzielen der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verbindlichkeit, Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen) folgen. Dies hält die KZBV für dringend erforderlich. Ein hohes Niveau von Datenschutz und Datensicherheit ist entscheidend für die Akzeptanz der TI und ihrer Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA) – sowohl bei den Patientinnen und Patienten, aber auch bei den Praxen.
Begründung
Die Digitalisierung hat das Potenzial, sowohl die Prozesse als auch Strukturen der gesundheitlichen Versorgung positiv zu verändern. Mit der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen hat das Bundesgesundheitsministerium ein erstes Zielbild skizziert. Zur Umsetzung der Strategie befinden sich mit dem angekündigten „Digitalgesetz“ sowie dem „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ zwei Gesetzesvorhaben in den Startlöchern.
Die Vertragszahnärzteschaft hat den Anspruch, die Digitalisierung und den digitalen Transformationsprozess im Gesundheitswesen aktiv mitzugestalten. Der bisherige Ansatz der Etablierung von TI-Anwendung, die für die Versorgung wenig nutzstiftend sind und darüber hinaus noch mit Sanktionen und unrealistisch kurzen gesetzlichen Fristen verbunden sind, hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Akzeptanzverlusten der TI geführt und ist zu Lasten der Anwendungsstabilität gegangen. Der digitale Transformationsprozess wird nur dann Erfolg haben, wenn er sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Praxen einen spürbaren Mehrwert bietet. In diesem Sinne ist das aus dem Berufsstand heraus entwickelte Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) eine Blaupause für erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Gesundheitsdaten gewinnen immer mehr an Bedeutung für eine gute medizinische Versorgung. Gesundheitsdaten werden künftig eine immer wichtigere Rolle insbesondere bei der Personalisierung von Behandlungen, bei der Bestimmung von Risikofaktoren und damit der Prävention sowie bei der Förderung (zahn-)medizinischer Forschung bzw. der Identifizierung neuer Behandlungsansätze spielen. Zugleich handelt es sich um hochsensible, besonders schützenswerte Informationen.
Ein hohes Niveau von Datenschutz und Datensicherheit ist entscheidend für die Akzeptanz der TI und ihrer Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA) – sowohl bei den Patientinnen und Patienten, aber auch bei den Praxen.