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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen, den Vorstand der KZBV in seinem Bestreben zum Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetz (PDSG) dahingehend zu unterstützen, dass zusätzliche bürokratische Verpflichtungen für die ZA-Praxen vermieden werden.
Begründung
Die VV der KZBV begrüßt grundsätzlich die weitere Digitalisierung in den ZA-Praxen, soweit sie der Verbesserung der Patientenversorgung und der Bürokratiebewältigung in den Praxen dient. Zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf Unterstützungs- und Informationspflichten gegenüber den Versicherten bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte werden genauso abgelehnt wie die Ausweitung der Protokollierungspflichten auf 3 Jahre. Sie stellen zusätzlichen bürokratischen Aufwand dar, der Kosten verursacht, aber nicht vergütet wird.