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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV möge beschließen, dass der Vorstand der KZBV im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirkt, dass das Zulassungsverfahren der gematik im Sinne der Investitionssicherheit und Nachhaltigkeit für die Praxen überarbeitet wird.
Begründung
Gemäß § 291b Abs. 1a SGB V werden die Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur von der Gesellschaft für Telematik zugelassen. Die Zulassung wird auf Antrag des Anbieters einer Komponente oder des Anbieters eines Dienstes erteilt, wenn die Komponente oder der Dienst funktionsfähig, interoperabel und sicher ist. Damit verbunden ist eine zeitliche Befristung der Zulassung. Das Zulassungsverfahren regelt zwar den Zugang zum System selbst, aber nicht den dortigen Verbleib. Die Telekom hat angekündigt, Ihren VSDM-Konnektor nicht zu einem eHealth-Konnektor weiterentwickeln zu wollen. So stehen ca. 10.000 Praxen, die T-System als Konnektoranbieter gewählt haben, nunmehr vor dem Dilemma, dass der Konnektor ausgetauscht werden muss. Damit entstehen für die Praxis erneut organisatorische und finanzielle Aufwände.