Artikel
Beschluss
Die VV fordert mindestens kurzfristig als ersten Schritt die Einführung einer epidemiebezogenen Zuschlagsposition. Mit dieser neuen Zuschlagsposition, die bei Feststellung einer bundesweiten oder regionalen Epidemie abzurechnen ist, sollen die erhöhten Aufwendungen ausgeglichen werden.
Begründung
Die Erfahrungen mit der derzeitigen Pandemiesituation haben gezeigt, wie schnell erhebliche Aufwendungen für die Zahnarztpraxen entstehen können, die über die bestehende Mischkalkulation des BEMA nicht annähernd adäquat vergütet werden können. Beispielsweise muss bei jeder Behandlung eine Risikoabwägung zwischen Behandlungsbedürftigkeit und Infektionsprophylaxe durchgeführt werden und geeignete Schutzmaßnahmen müssen in Risikofällen über die bereits bestehenden Obliegenheiten hinausgehend ergriffen werden. Außerdem ist die Erhebung einer speziellen Anamnese bezogen auf die epidemische Erkrankung erforderlich, ggf. sind dafür ärztliche Befunde einzuholen und zu bewerten. Zudem besteht ein zeitaufwändiger zusätzlicher Beratungsund Aufklärungsaufwand für die Patienten, gerade auch im Hinblick auf bestehende Verunsicherungen.
Es ist nicht zu erwarten, dass zukünftige Epidemien stets vergleichbar mit der aktuellen, durch SARS-CoV2 verursachten Situation verlaufen. Daher kann eine Bewertung nur an den bisher vorliegenden Kostenanalysen ausgerichtet werden. Die Schaffung einer Zuschlagsposition erst bei dem Vorliegen einer epidemiebedingten Krise erscheint nicht als geeignete Alternative, da die notwendigen formalen Prozesse nicht kurzfristig durchlaufbar sind. Sofern in einer zukünftigen Epidemie die neue Zuschlagsposition als unter- oder überbewertet einzustufen ist, muss ggf. eine Anpassung der Bewertungszahl erfolgen; dies ist aber ein absehbar geringerer Aufwand für den Bewertungsausschuss als die vollständige Formulierung einer neuen Leistung.