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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV beschließt, die Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel (ZÄPP) über das Jahr 2021 hinaus fortzuführen. Der Vorstand der KZBV wird beauftragt, die weitere Durchführung für den Erhebungszeitraum der Jahre 2020 bis 2022 sicherzustellen.
Begründung
Nach Vorgabe des Gesetzgebers (§ 85 Abs. 3 SGB V) müssen bei der Veränderung der Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen unter anderem die Kosten- und Versorgungsstruktur, die aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen berücksichtigt werden. Mit den Erhebungen des Zahnärzte-Praxis-Panel wurden wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen erhoben und so eine verlässliche Datengrundlage für zielgerichtete Vergütungsverhandlungen von KZBV und KZVen mit den Krankenkassen geschaffen. Nach der guten Resonanz der seit 2018 erfolgreich durchgeführten Erhebungswellen sollen die Erhebungen des Zahnärzte-Praxis Panel über das Jahr 2021 hinaus für zunächst weitere drei Erhebungswellen fortgeführt werden.