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Resolution
Die Vertreterversammlung der KZBV zeigt sich zutiefst enttäuscht über die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung und fordert die Politik auf, anzuerkennen, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte systemrelevant und ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge sind.
Anders als die Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, erhalten Vertragszahnärzte lediglich eine Liquiditätshilfe mit einer 100-prozentigen Rückzahlungsverpflichtung. Diese stellt eine nicht nachvollziehbare und in keinster Weise gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar und stößt auf den schärfsten Protest der Vertragszahnärzteschaft. Zur Krisenbewältigung wären finanzielle Zuschüsse und eine paritätische Lastenteilung notwendig gewesen. Von einem Schutzschirm kann daher keine Rede sein. Damit wird die Bedeutung der zahnmedizinischen Versorgung als Teil der Daseinsversorgung durch die Politik nicht anerkannt.
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihre Praxisteams haben in der Krise unter Einhaltung höchster Hygienestandards und trotz der hohen weiterlaufenden Kosten die zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde in kürzester Zeit ein flächendeckendes Netz von Schwerpunktpraxen zur Behandlung von infizierten und unter Quarantäne gestellten Patienten aufgebaut, mit Schutzausrüstung versorgt und die Hilfesuchenden professionell behandelt. Die Vertragszahnärzteschaft hat bewiesen, dass auf sie in der Krise Verlass ist.
Durch die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung werden die massiven negativen Folgen der Corona-Pandemie für die Zahnarztpraxen zwar teilweise kurzfristig abgefedert, jedoch durch die Rückzahlungsverpflichtung in voller Höhe in die Folgejahre verlängert. Dies trifft in besonderem Maße junge Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie Gründer und Praxen in strukturschwachen, ländlichen Regionen.
Die weltweit als beispielhaft anerkannte zahnärztliche Versorgung in Deutschland mit einem flächendeckenden und wohnortnahen Praxisnetz sowie herausragenden Ergebnissen bei der Mundgesundheit kann in Zukunft jedoch nur dann aufrechterhalten werden, wenn die vorhandenen Versorgungsstrukturen auch in Krisenzeiten nicht gefährdet werden. Als systemrelevante Leistungsträger und Teil der Daseinsvorsorge müssen auch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte finanzielle Zuschüsse für den Erhalt der Versorgungsstrukturen und der Arbeitsplätze in den Praxen bekommen. Sie dürfen in der Krise bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Lasten von der Politik nicht allein gelassen werden.