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Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand auf, in Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Erhöhung der Bewertungszahl der Gutachtergebühren bei Mängelgutachten hinsichtlich der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen zu erwirken.
Begründung
§ 7 der Anlage 6 des BMV-Z regelt die Gebühren hinsichtlich des Gutachterwesens bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen. Danach berechnen sich die Gebühren durch Multiplikation der dort angegebenen Bewertungszahl mit den jeweils von den Gesamtvertragspartnern vereinbarten Punktwerten.
Eine Unterscheidung zwischen Planungs- und Mängelgutachten erfolgt nicht. Aufgrund der Tatsache, dass der zeitliche Aufwand zur Erstellung eines Mängelgutachtens regelmäßig weit höher ist als bei einem Planungsgutachten, ist zur Qualitätssicherung der Mängelgutachten eine gesonderte Bewertung der Mängelgutachten mit einer deutlich höheren Bewertungszahl als bislang bei den Planungsgutachten dringend geboten.