Erfahrungsbericht zum E-Rezept von Dr. Nadine Fraleoni
Zahnarztpraxen sind beim E-Rezept überdurchschnittlich aktiv. Im Rahmen der verlängerten Testphase erproben Zahnärztinnen und Zahnärzte die digitalen Verordnungen im Alltag. Eine davon ist Dr. Nadine Fraleoni, die in Neustadt an der Weinstraße eine Zahnarztpraxis führt. Im Gespräch mit der KZBV berichtet sie von ihren ersten Erfahrungen mit dem E-Rezept.
„Wir sind über die KZV Rheinland-Pfalz auf das E-Rezept aufmerksam geworden“, berichtet die Praxis, die zunächst an einem Onlinekurs teilgenommen hatte und dann von einer Mitarbeiterin der KZV vor Ort in der Praxis bei der Anmeldung für die verlängerte Testphase unterstützt wurde. „Stefanie Protz von der KZV Rheinland-Pfalz hat uns hier sehr geholfen.“ Support gab es zudem vom Softwarehersteller: „Unser Dienstleister Dampsoft hat uns die Funktionalitäten in unserer Praxissoftware bereitgestellt, sodass wir erste Test-E-Rezepte erstellen und in Zusammenarbeit mit zwei Apotheken vor Ort erproben konnten.“ Mittlerweile konnten schon einige E-Rezepte in der Regelversorgung ausgestellt werden. Bis es soweit war, mussten aber zunächst die Voraussetzungen in der Praxis geschaffen werden: „Gerade das Zusammenspiel der Hardware-Komponenten für die elektronische Signatur der E-Rezepte muss vernünftig aufgesetzt werden.“
Elektronische Signaturen nehmen zu
Seitdem alles eingerichtet ist, funktioniert das Erstellen von E-Rezepten ohne Probleme. Die Gewöhnung an die elektronische Signatur mit dem HBA dauert in der Praxis indes noch an, weil die Komfortsignatur noch nicht im Einsatz ist und die Verordnungen deshalb momentan noch einzeln an der Rezeption signiert werden müssen. Hier sollten Praxen gemeinsam mit ihrem IT-Dienstleister prüfen, welche Voraussetzungen in der Praxis geschaffen werden müssen, um das Signieren zu beschleunigen. Bei der Komfortsignatur werden mit einer PIN-Eingabe innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze in der Praxis freigeschaltet. Zahnarztpraxen sollten bei der Entscheidung bedenken, dass die Zahl der Arbeitsprozesse, in denen elektronische Signaturen erstellt werden müssen, spürbar ansteigen werden und somit ein grundsätzlicher Bedarf nach Erleichterung der Auslösung der Signatur entsteht, zum Beispiel auch beim elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ).
Der Token-Ausdruck ist aktuell der Standardweg
Ausgestellt wird das E-Rezept in der Praxis vor allem als Token-Ausdruck. „Wir machen unsere Patientinnen und Patienten zwar auf die App der gematik aufmerksam, aber bislang haben wir ausschließlich Token-Ausdrucke erstellt“. Das habe aber auch den Vorteil, dass sich die Versicherten so kaum umstellen müssten. „Ob der Ausdruck auf Papier erfolgt oder auf Muster 16 – Papier ist Papier und das Handling lange eingeübt. Wir würden die E-Rezepte aber natürlich auch gerne vollständig digital ausstellen, nicht zuletzt, weil wir dann nichts mehr ausdrucken müssen.“
Auch wenn das E-Rezept grundsätzlich funktioniert und schnell erstellt werden kann, sieht die Praxis noch Herausforderungen im Alltag: „An die elektronische Signatur müssen wir uns erst noch gewöhnen und den Prozess weiter optimieren. Auch das Zusammenspiel der Komponenten mussten wir erst erproben, damit alles reibungslos funktioniert.“ Die Praxis empfiehlt deshalb, sich schon heute mit dem E-Rezept zu befassen und nicht zu warten, bis das E-Rezept im Laufe des Jahres in die Fläche kommt.
Versicherte sollen App der gematik leichter nutzen können
Bis es soweit ist, braucht es nach Einschätzung der Praxis weitere Anstrengungen: „Eine größere Baustelle ist, dass das E-Rezept bei den Versicherten noch kaum bekannt ist. Hier braucht es eine breit angelegte Kommunikationskampagne, damit die Aufklärungsarbeit nicht allein bei den Praxen liegt.“ Im Sinne der Akzeptanzsteigerung wäre es aus Sicht der Praxis zudem hilfreich, wenn die App der gematik stärker genutzt wird: „Hier sind die Hürden in der Kommunikation zwischen Smartphone und eGK aber noch zu hoch.“ An diesem Problem wird aber bereits gearbeitet. Kurzfristig soll ein Feature bereitgestellt werden, dass es den Versicherten ermöglicht, mit der App eingescannte E-Rezept-Token auch ohne Anmeldung über die eGK einer Apotheke zuzuweisen.
„Es ist gut, dass das jetzt auffällt“, weist Dr. Fraleoni auf die Vorteile der Testphase hin. Aus diesem Grund wirbt auch die KZBV nach wie vor dafür, dass möglichst viele Zahnarztpraxen an der Testphase teilnehmen, denn nur so können Verbesserungsbedarfe identifiziert und Probleme gelöst werden, bevor das E-Rezept in die Fläche geht. „Wir erwarten ein gut funktionierendes System. Durch die Teilnahme an der Testphase können wir hier einen Beitrag leisten und uns selbst auf die Einführung vorbereiten“, erklärt die Praxis abschließend ihre Motivation.
Dieser Erfahrungsbericht wurde im April 2022 geschrieben.