Erfahrungsbericht zum E-Rezept von Ferdinand Schneider
Zahnarztpraxen sind beim E-Rezept überdurchschnittlich aktiv. Im Rahmen der verlängerten Testphase erproben Zahnärztinnen und Zahnärzte die digitalen Verordnungen im Alltag. Einer davon ist Ferdinand Schneider, der in Eppelborn, einer Gemeinde im Saarland, eine Zahnarztpraxis führt. Im Gespräch mit der KZBV berichtet er von seinen ersten Erfahrungen mit dem E-Rezept.
Erstellung des E-Rezepts so schnell wir ein rosa Papierrezept
Zurzeit ist das E-Rezept noch freiwillig, erst, wenn bestimmte Qualitätskriterien, etwa eine Gesamtzahl von 30.000 abgerechneten Verordnungen, erfüllt sind, kommt das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel flächendeckend in die Versorgung. Praxen und Apotheken, deren Softwaresysteme technisch dazu in der Lage sind, können aber schon heute das E-Rezept erstellen und beliefern. So wie die Praxis von Schneider, welche die ersten elektronischen Verordnungen erfolgreich erstellt hat. „Wir haben uns da langsam rangetastet, indem wir die Unterlagen unseres Softwareanbieters CGM und die Informationsmaterialien der KZBV durchgearbeitet haben“, erklärt Schneider seine Herangehensweise. Das Erstellen des ersten E-Rezepts habe dann gleich problemlos funktioniert. „Ein E-Rezept lässt sich genauso schnell erstellen wie ein rosa Papierrezept“, ist Schneider überzeugt. In der verwendeten Praxissoftware sehe und fühle sich das E-Rezept auch genauso an. „Was neu ist, ist die elektronische Signatur mit dem eZahnarztausweis. Das dauert immer ein paar Sekunden, klappt aber gut. Hier hatten wir allerdings auch schon Erfahrungen mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), sodass uns die Umgewöhnung auf das E-Rezept insgesamt leichtgefallen ist“, resümiert Schneider.
Die Alternative zur App ist der Tokenausdruck
Die Vorteile des E-Rezepts sieht der Zahnarzt in der einfachen Handhabung. „Das E-Rezept liefert wichtige Informationen zu Art und Dosierung der Medikation und schafft durch die elektronische Erfassung eine lückenlose Dokumentation.“ Perspektivisch könne das E-Rezept mit dem Verzicht auf Papier punkten, wenn die E-Rezepte vollständig digital an die Versicherten übermittelt werden oder der Abruf in der Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte möglich wird. Bis es soweit ist, ist der sogenannte Tokenausdruck noch der Standardweg. Diesen Ausdruck, der in der Praxis auf Wunsch der Patientinnen und Patienten erstellt wird, können die Versicherten in der Apotheke vorzeigen, um an ihre Medikamente zu kommen. „Wir haben unseren Patientinnen und Patienten die E-Rezepte bislang ausschließlich auf diese Weise ausgehändigt“, berichtet Schneider. Der Medienbruch sei nicht schön, aber der Ausdruck gerade in der Einführungsphase noch wichtig: „Er ist notwendig für die Patientinnen und Patienten, die kein Smartphone nutzen oder, weil es sie so gewohnt sind, einen Zettel in der Hand haben möchten“, weiß Schneider.
Versicherte, welche die E-Rezept-App der gematik nutzen, kommen dagegen ganz ohne Papier aus. Sie verwalten ihre Verordnungen selbständig in der App und können darüber Apotheken anfragen, ob ihre Medikamente verfügbar sind. Nach Rückmeldung der Apotheke erfolgt die verbindliche Einlösung dann ebenfalls digital über die App. Danach kann sich der Versicherte die Medikamente vor Ort abholen oder den Botendienst der Apotheke nutzen. Für Schneider ein Mehrwert für alle Beteiligten: „Die Praxen sparen Zeit und Papier, die Patientinnen und Patienten Zeit und Wege.“
Krankenkassen sollten Patienten über E-Rezept informieren
Schneider sieht nach den ersten Tests aber auch noch Verbesserungsbedarf. „Die Patientinnen und Patienten, die wir angesprochen haben, kannten das E-Rezept noch nicht.“ Darauf müsse man sich beim Patientengespräch einstellen. „Hier wäre es wünschenswert, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten besser informieren, denn unsere Patientinnen und Patienten stehen dem E-Rezept grundsätzlich offen gegenüber.“ Ein Problem sei auch die noch zu geringe Zahl der Apotheken, die E-Rezepte beliefern können. „Hier mussten wir viel Eigeninitiative zeigen und verschiedene Apotheken aktiv ansprechen.“ Diese würden nach den ersten E-Rezepten auch erstmal abwarten, ob die Abrechnung funktioniert. „Wir könnten mehr E-Rezepte ausstellen und hoffen, dass die Annahmebereitschaft auf Seiten der Apotheken steigt.“ Auch deshalb hatte sich die Praxis für die verlängerte E-Rezept-Testphase angemeldet. gematik und Softwarehersteller unterstützen Testpraxen darin bei der Suche nach Apotheken und helfen bei der „Pärchenbildung“. Dabei soll das Zusammenspiel möglichst vieler Praxis- und Apothekensoftware-Paare getestet werden, damit die Abläufe auch in den unterschiedlichen Kombinationen reibungslos vonstattengehen, bevor das E-Rezept verpflichtend eingeführt wird. Es gibt also noch viel zu testen, um Stolpersteine zu identifizieren und aus dem Weg räumen zu können.
Zahnarztpraxen sollten deshalb so früh wie möglich beginnen, Erfahrungen zu sammeln und sich mit der Umsetzung in der jeweiligen Praxissoftware vertraut zu machen. Das können sie mit dem Test-E-Rezept der gematik im Übrigen auch ohne Apotheken und „echte“ Versicherte tun. Oder Sie machen es wie Schneider und nehmen als Pilotpraxis an der Testphase teil. Der kann Befürchtungen, dass das E-Rezept eingeübte Abläufe blockiert, nicht bestätigen. Im Gegenteil: „Man kann sich in wenigen Schritten gut auf das E-Rezept vorbereiten. Die Abläufe sind einfach und wenn die Qualität der Umsetzung in der Praxissoftware stimmt, gelingt die Umstellung sehr schnell.“
Dieser Erfahrungsbericht wurde im April 2022 geschrieben.