Rede Martin Hendges
Es gilt das gesprochene Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Gäste,
ich darf Sie ganz herzlich im Namen des Vorstandes hier in Bonn zu unserer fünften Vertreterversammlung in dieser Amtsperiode willkommen heißen.
Sie alle kennen das katastrophale Ende der ersten Fahrt der Titanic im April 1912. Der Begriff der „Unsinkbarkeit“, der damals wie heute mit der Titanic in Verbindung gebracht wird, spielt dabei eine große Rolle. Wenn wir nun an den Beginn der jetzigen Ampel-Regierung zurückdenken, dann bin ich mir sicher, dass sich die selbsternannte Fortschrittskoalition damals auch für „unsinkbar“ gehalten hat. Aktuell dürfte die Einschätzung der Ampelparteien wohl eine andere sein, schenkt man den aktuellen Medienberichten Glauben, die das vorzeitige Ende dieser Koalition in Aussicht stellen.
Wenn man den aktuellen Zustand der Regierung kurz und knapp beschreiben will, dann kann man festhalten: „Kein Geld, keinen Plan, keine Einigkeit. SPD, Grüne und FDP machen Wahlkampf!“ Somit sind richtungsweisende Entscheidungen, die unser Land endlich wieder auf die richtige Spur bringen würden, weder absehbar, noch zu erwarten.
Scheinbar vollkommen unbeeindruckt davon schwört Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf einen „Herbst der Reformen“ ein. Allem voran steht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), welches vom Bundestag am 17. Oktober beschlossen worden ist und am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.
Mit diesem Gesetz wird die Behandlungsqualität in Klinken und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt. Krankenhäuser werden zudem von Bürokratie und ökonomischem Druck entlastet: „Die Fallpauschalen werden endlich durch Vorhaltepauschalen weitgehend ersetzt. Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach. Es wird nun abzuwarten sein, ob die Bundesländer mit einer Blockade im Bundesrat am 22. November und der Anrufung des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten noch verhindern. Fest steht allerdings, dass die Kliniken für die Phase der Reformumsetzung zehn Jahre lang mit einem sogenannten Transformationsfonds im Volumen von 50 Mrd. Euro abgesichert werden sollen. 25 Mrd. Euro soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dabei steuern, womit wir bei der prekären Finanzsituation der Kassen angelangt wären.
Für 2025 kalkuliert die GKV mit einem Zusatzbeitrag von 2,3 Prozent – 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr! Schnell werden Erinnerungen wach an die Begründung für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), welches ja auf das angebliche Defizit der GKV von 17 Mrd. Euro abstellte. Schaut man auf die weiteren Ursachen für Ausgabensteigerungen, muss man vor allem auch den fehlenden Ausgleich für Bürgergeld-Beziehende anführen, der seitens des GKV-Spitzenverbades alleine mit 10 Mrd. Euro beziffert wird.
Für uns bedeutet das die latente Gefahr weiterer Kostendämpfungsmaßnahmen, obwohl wir mit unserem Leistungsbereich und der so überaus erfolgreichen präventionsorientierten Ausrichtung zur Stabilität der GKV-Finanzen seit Jahren beitragen. Auch wenn wir die derzeit Verantwortlichen in der Politik nicht davon überzeugen konnten, beim GKV-FinStG nachzusteuern und die zugesagten Mittel für die neue Parodontitistherapiestrecke in 2023 und 2024 zur Verfügung zu stellen, ist es uns nach meiner Einschätzung aufgrund der zahlreichen Bemühungen, Gespräche, Berichte und Stellungnahmen gelungen, den Ampelparteien klarzumachen, dass eine Prolongation der strikten Budgetierung über das Jahr 2024 hinaus für uns in keiner Weise mehr hinnehmbar ist.
Schenkt man diesen Aussagen Glauben, dann dürfen wir derzeit vorsichtig davon ausgehen, dass im Jahr 2025 wieder normale Verhältnisse hinsichtlich der Kriterien von § 85 Abs. 3 SGB V vorherrschen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) wieder in die Lage versetzt werden, angemessene Gesamtvergütungen zu verhandeln. Das wäre ein riesengroßer Erfolg sowohl für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten als auch für unsere Zahnarztpraxen.
Was die Flut der derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren betrifft, so beschäftigt uns ein Thema nicht nur seit Jahren; bei diesem zeigt sich auch die Handlungsunfähigkeit dieser Regierung in aller Deutlichkeit. Es geht um die medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden!
Jetzt kann man ja auf die immer wieder gemachten Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers bekanntermaßen nicht setzen, der bereits vor zwei Jahren das „letzte schöne Weihnachten“ für die Investoren öffentlich bekundete. Aber auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Janosch Dahmen, ließ in einem Interview im Morgenmagazin des ZDF keinen Zweifel daran, dass eine Regulierung der Fremdinvestoren dringend angezeigt sei.
Auch die zahlreichen Gespräche, die ich persönlich mit einer Vielzahl von Gesundheitspolitikern geführt habe, hinterließen nicht nur den Eindruck, dass man die besondere Problematik im zahnärztlichen Bereich nachvollziehen kann, sondern auch handeln will. Wo liegt also das Problem? Warum gibt es trotz eindeutiger Beschlusslage des Bundesrates bis heute keinen Regulierungsvorschlag der Politik?
Die Antwort kennen viele von Ihnen. Diesmal ist es die FDP, die hier als Hemmschuh unter dem Vorwand des Erhalts der Trägervielfalt wirkungsvolle gesetzliche Regelungen mehrheitlich blockiert. Auch wenn im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) die Bundesregierung die Bitte des Bundesrates in Sachen iMVZ prüfen will und wir weiterhin mit aller Kraft für eine Regelung im zahnärztlichen Sektor kämpfen, müssen wir realistischer Weise davon ausgehen, dass ein „Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag“ stattfinden wird, wie die Bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach die Gegenäußerung der Bundesregierung kommentierte.
Und noch nicht einmal bei dem Thema „Erweiterung der Prüfrechte des BRH“ können wir mit der Unterstützung der Ampelparteien rechnen, wenn auch hier der Bundesrat erneut auf unserer Seite steht. Die alles entscheidende Phase steht jedoch noch unmittelbar bevor. Die Berichterstattergespräche sind aktuell im Gange, die Anhörung im Ausschuss ist nächste Woche und die Ampel-Fraktionen werden sich auf Änderungen einigen müssen.
Für uns heißt das, weitere persönliche Gespräche mit den wichtigsten gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern der Ampel zu führen, u. a. auch erneut mit Dr. Dahmen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und einen konkreten Gesetzesänderungsantrag im Sinne der Weiterentwicklung der Regelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu den iMVZ allen Ampel-Parteien übermittelt.
Neben den Punkten iMVZ und Prüfrechte des BRH haben wir zudem die Forderung nach der Einführung einer Bagatellgrenze für Prüfungen nach § 106d und § 106a SGB V in unsere Stellungnahme zum Regierungsentwurf des GSVG aufgenommen, die bis dato – wenn überhaupt – nur für verordnete Leistungen nach § 106b implementiert werden soll.
Ganz aktuell stehen wir dazu im engen Austausch mit der FDP, der wir unter großem Zeitdruck Daten liefern konnten. Ich bin gespannt, ob sich hier der Gestaltungswille dann auch in Taten ablesen lassen kann.
Tatendrang in Sachen „Bürokratieabbau“ kann ich jedenfalls – trotz mehrfacher Ankündigung von Lauterbach – nicht wirklich erkennen, obwohl wir Fakten und konkrete Vorschläge schon sehr frühzeitig gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Politik zur Verfügung gestellt haben.
Alles, was an Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen derzeit diskutiert wird, lässt aber eines deutlich erkennen:
Es ist die Handschrift eines Gesundheitsministers, der unser so anerkanntes und erfolgreiches Gesundheitswesen in ein staatszentriertes Versorgungssystem umbauen will:
- in dem der Wert von Freiberuflichkeit, inhabergeführter Praxen in der ambulanten Versorgung und einer so wichtigen Selbstverwaltung keine Rolle mehr spielt,
- in dem die Politik bestimmen will, was gut für die Patientenversorgung ist,
- in dem pseudowissenschaftliche Entscheidungen im Elfenbeinturm getroffen werden sollen,
- in dem Weisungsungebundenheit und Therapiefreiheit geradezu störend sind
- und in dem Patienten zu Nummern werden.
Und genau diesen Weg, sehr geehrter Herr Lauterbach, werden wir nicht mitgehen. Ich habe es schon bei Protestveranstaltungen und in der letzten VV gesagt und wiederhole es hier und heute gerne auch noch einmal: Wir sind keine Angestellten des Staates und werden es auch niemals. Wer Staatsmedizin will, bekommt auch Staatsmedizin, mit Dienst nach Vorschrift, gerne mit einer Viertagewoche, direktem Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, geregelten Arbeitszeiten und allen Annehmlichkeiten eines Arbeitnehmerverhältnisses.
Welche fatalen Folgen das für die Patientenversorgung haben kann, zeigt uns z. B. England. Und genau deshalb muss es unsere Aufgabe sein, der Öffentlichkeit klarzumachen, auf welchem Weg sich die Gesundheitspolitik dieser Ampel befindet, welche Folgen das für jeden einzelnen hat und welche Bedeutung das jetzige System der freiberuflich und inhabergeführten Praxen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat.
Wie wichtig eine funktionierende Selbstverwaltung auch unter diesen mehr als schwierigen politischen Rahmenbedingungen ist, zeigt unser erzieltes Ergebnis in Sachen „Amalgamverbot“. Trotz unserer gemeinsamen Bemühungen von KZBV und BZÄK auf der europäischen Ebene ist es uns nicht gelungen, eine Verschiebung des PhaseOut bezüglich des Amalgamverbotes auf das Jahr 2030 zu erreichen.
Allein die vorgeschobenen Umweltaspekte um das Thema „Quecksilber“ haben dazu geführt, dass wir nun mit einem generellen Amalgamverbot ab dem 01.01.2025 umgehen müssen. Für uns hatte das zur Folge, dass wir innerhalb kürzester Zeit eine Lösung finden mussten, die einerseits dem im SGB V verankerten Sachleistungsanspruch im Füllungsbereich Rechnung trägt und andererseits die lange etablierte Wahlmöglichkeit der Patienten für aufwendigere Füllungen gemäß § 28 Abs. 2 u. 3 SGB V nicht infrage stellt.
Ich persönlich bin stolz darauf, dass uns beides in kürzester Zeit vollkommen geräuschlos mit einem gemeinsamen Antrag von KZBV und GKV-Spitzenverband gelungen ist. Und das in einer Zeit der angespannten Finanzlage der GKV, ohne Einflussnahme der Politik und ohne Einbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)!
Jeder, der in der Facharbeitsgruppe dabei war, weiß, welch schwierige Fragestellungen zu lösen waren. Insofern darf ich mich hier auch ganz besonders bei der Wissenschaft bedanken, die in hervorragender Weise mit uns zusammengearbeitet und uns damit auch eine wissenschaftliche Basierung möglich gemacht hat.
Welche Rückschlüsse ziehen wir also daraus? Gerade in so schwierigen Zeiten, in der sich eine „Fortschrittskoalition“ zu einer „Rückschritts-Ampel“ entwickelt hat, in einer Zeit der Multikrisen und in Zeiten, in denen ein Bundesgesundheitsminister Gesetzesvorhaben kreiert, ohne mit denjenigen in Interaktion und Kommunikation zu treten, die aus der Versorgung und der Selbstverwaltung kommen, sind Frustration, Resignation und Mutlosigkeit der falsche Weg.
Wir sind hier und heute mehr denn je aufgefordert, sich unserer Schlagkraft des Berufsstandes und der Selbstverwaltung bewusst zu werden, mit Fakten und guten Argumenten zu überzeugen, die zahnärztliche Basis auf dem Weg mitzunehmen und letztendlich der Politik klarzumachen, dass eine effiziente, flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung nur „mit uns“ und nicht „ohne uns“ funktionieren kann.
Wir stehen vor großen Herausforderungen, allem voran die demografische Entwicklung, die uns vor allem bei unserer Kernaufgabe, der „Sicherstellung der Versorgung“, tangiert. Ein Thema, was politisch aus verschiedenen Gründen auch in unserem Sektor Fahrt aufgenommen hat. Auch das Reizthema „Digitalisierung“ steht auf der Agenda und stellt uns vor Aufgaben, die wir lösen müssen.
Ich möchte in der Sache eines klarstellen: Wir können und wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht verhindern! Wir sind vielmehr in der Rolle, Digitalisierung da proaktiv auszugestalten, wo es für die Patientenversorgung und unsere Praxen Sinn macht. Eine emotional überlagerte Debatte bringt uns bei aller berechtigter Kritik an den Digitalgesetzen, die wir auch in jeder Stellungnahme und Anhörung zum Ausdruck bringen, nicht weiter.
Wir müssen aus dem Berufsstand heraus festlegen und entwickeln, was für die Versorgung gut ist und wie Praxen Bürokratie besser bewältigen können. Unser EBZ-Verfahren ist der beste Beweis dafür und wird mittlerweile von der Politik als die „Vorzeigeanwendung“ angeführt.
Proaktiv ausgestalten heißt aber nicht, dass wir nicht da den Finger in die Wunde legen müssen, wo Politik glaubt, Digitalisierung zu ganz anderen Zwecken missbrauchen zu wollen oder nicht ausgereifte Anwendungen per Sanktion und ohne Erprobung in die Versorgung drücken zu wollen. Bestes Beispiel elektronische Patientenakte (ePA) oder Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen! Digitalisierung im Sinne der Praxen und der Versorgung kann nur dann gelingen, wenn sie auf Akzeptanz derer fußt, die sie umsetzen müssen. Es muss uns aber auch klar sein, dass schlichte Ablehnung zu weiteren Reflexen der Politik führt.
Lassen Sie mich abschließend noch ein weiteres Thema ansprechen, mit dem wir uns aktuell beschäftigen müssen. Es geht um den „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“.
Welcher Sektor im Gesundheitswesen, wenn nicht unserer, hat sich so um die Versorgung der vulnerablen Patientengruppen gekümmert. Alles, was an Versorgung ankommt, beruht auf unseren eigenen Konzepten wie „Mundgesundheit trotz Handicap und Alter“ (AuB) oder „Frühkindliche Karies vermeiden“ (ECC) oder auch die verkürzte Parodontitistrecke u.v.m.!
Und es ist uns allen bewusst, dass gerade die Versorgung von Menschen mit Behinderungen in großen Teilen eine besondere Herausforderung ist, der wir uns auch stellen und mit der wir uns z.B. im Rahmen des „Runden Tisches“ auch ganz aktuell beschäftigen.
Wenn jetzt Herr Lauterbach Arzt- und Zahnarztpraxen innerhalb einer gesetzlichen Frist dazu verpflichten will, bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Mindeststandard Barrierefreiheit in Zahnarztpraxen und Arztpraxen) zu ergreifen, bei denen es sich nicht um bauliche Maßnahmen handelt und man dann bei der Frage der Finanzierung geschickt auf die Mittel des Strukturfonds verweist, dann wird auch hier wieder deutlich, welchen Wert die ambulante Versorgung für ihn hat.
Der Vorhang fällt dann komplett, wenn es um die Frage der Honorierung von Leistungen für diese Zielgruppe geht: „Das BMG wird sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass die Bewertungsausschüsse verpflichtet werden, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zu überprüfen und anzupassen, um den besonderen Erfordernissen behinderter Menschen Rechnung zu tragen. Die Anpassungen des EBM und des BEMA sind punktsummen- und finanzneutral umzusetzen.“
Jetzt verstehen vielleicht die Vertreter der betroffenen Fachgesellschaften, warum ich immer davor gewarnt habe, diese Forderung gegenüber der Politik ohne Absprache mit uns zu machen. Leistungsausweitungen und höhere Vergütungen z. B. in Form von Zuschlägen sind nur dann realisierbar, wenn sie auch gegenfinanziert sind!
Lässt man all das Gesagte auf sich wirken, dann muss man in der Tat feststellen, dass sich die Rahmenbedingungen für die freiberuflich und inhabergeführte Praxis sicherlich nicht verbessert haben und es in der Kumulation der Dinge uns mehr und mehr das Leben in den Praxen schwieriger macht.
Das, was unseren Beruf so wertvoll macht, nämlich täglich Menschen zu helfen und zu heilen, tritt mehr und mehr in den Hintergrund. Damit das wieder auf die richtige Spur kommt, müssen wir als Berufsstand geschlossen und mit allen Kräften für einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik kämpfen.
Es ist nicht damit getan, nur diese ganzen Verfehlungen der Politik zu beklagen und uns in Versammlungen aufzuregen. Insofern habe ich mich sehr über die zahlreichen Protest- und Informationsveranstaltungen der letzten Wochen und Monate gefreut, im Rahmen derer wir Öffentlichkeit hergestellt haben.
Für das Jahr 2025 bedeutet das, genau an der Stelle weiterzumachen, die Bevölkerung mitzunehmen und ihr zu vermitteln, was für sie auf dem Spiel steht. Wenn ich morgen über die Ergebnisse der Kampagne berichten werde, sehen wir, dass unsere Botschaften ankommen, dass es hier nicht um das Einkommen der Zahnärzteschaft geht, sondern einzig und alleine um die zukünftige Gesundheitsversorgung unserer Patientinnen und Patienten.
Was mir aber auch sehr am Herzen liegt, sind die Botschaften, die wir nach innen senden. Lasst uns bei aller berechtigten Kritik an den momentanen Rahmenbedingungen nicht den Fehler machen, die Niederlassung damit unbewusst schlecht zu reden.
Wenn wir junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits ein anderes Mindset in Sachen Selbstständigkeit mitbringen, für die Niederlassung begeistern wollen, dann gilt es, die nach wie vor vielen positiven Aspekte der eigenen Praxis nach vorne zu stellen, die es aus meiner Sicht heute immer noch gibt. Ebenso muss es unsere Aufgabe sein, die Kollegenschaft wieder für das Engagement in den Körperschaften und Verbänden zu begeistern, den so hohen Stellenwert der Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung zu vermitteln und klarzumachen, dass eine Entkopplung der Basis von der zahnärztlichen Berufsvertretung nur die Politik und die Krankenkassen stärker macht.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine konstruktive und erfolgreiche Vertreterversammlung mit richtungsweisenden Beschlüssen!
Herzlichen Dank!
Bild: © KZBV/Knoff