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Beschluss
Die Vertreterversammlung appelliert nachdrücklich an die jetzige Regierungskoalition, die Vorschläge der KZBV zur Regulierung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufzugreifen, um die mit der Ausbreitung von iMVZ einhergehen Gefahren für die Patientenversorgung endlich einzudämmen.
Dazu sollte der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für den zahnärztlichen Versorgungsbereich beschrittene Sonderweg konsequent weitergegangen und neben einer räumlichen zusätzlich auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich verankert werden. Regelungen, die allein die Herstellung von Transparenz in den Blick nehmen, reichen nicht aus und würden an den Gefahren für die Patientenversorgung nichts ändern.
Begründung
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte auf seiner Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss zum GVSG ausgeführt, dass man sich zur Regulierung von iMVZ „im parlamentarischen Verfahren einigen“ werde. Ende Juli hat sich der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Janosch Dahmen, im ZDF-Morgenmagazin sehr klar und deutlich zu einer iMVZ-Regulierung bekannt.
In seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 hatte auch der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen. Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum GVSG hat der Bundesrat diese Forderung nochmals bekräftigt und die Dringlichkeit einer Aufnahme entsprechender Regelungen in das GVSG betont. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur GVSG-Stellungnahme des Bundesrates sieht eine Prüfung des Sachverhalts vor.
Nichtsdestotrotz liegt bis heute kein einziger Regelungsvorschlag vonseiten der Koalitionsfraktionen vor. Für den vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich zeigen die regelmäßigen statistischen Auswertungen sowie zwei im Auftrag der KZBV erstellte Gutachten eindrücklich die Gefahren für Qualität, Patientenwohl und für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung auf, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen und der anhaltend hohen Dynamik, mit der Fremdinvestoren im zahnärztlichen Versorgungsbereich vordringen, einhergehen. Mittlerweile befindet sich nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand von Investoren. Eine wirksame Regelung ist längst überfällig. Die Regulierungsvorschläge der KZBV fußen u.a. auf Rechtsgutachten von Herrn Professor Helge Sodan, in denen explizit auch die verfassungsund europarechtliche Zulässigkeit dieser Vorschläge dargelegt ist.