Artikel
Beschluss
Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die Einführung einer Digitalberatung durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) fakultativ auszugestalten. Die aktuell im Regierungsentwurf (RegE GDAG) geplante Verpflichtung der KZVen stellt erneut einen nicht akzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar.
Begründung
Die Organisation und Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Digitalisierung, Praxisorganisation und IT-Sicherheit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltungsorganisationen. Die KZVen kommen dieser Aufgabe bereits nach und machen ihren Mitgliedern vielfältige Beratungs- und Informationsangebote zu den genannten Themenbereichen. Die geplante Regelung führt daher zu keinen Verbesserungen in der Versorgung. Dafür schaffen die Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Angebote aber neue personelle und finanzielle Verwaltungsaufwendungen in den KZVen. Die geplante Beratungspflicht ist somit ein weiteres Beispiel für ein gesundheitspolitisches Handeln, das immer nur mehr Bürokratie schafft. Die Pflicht zur Digitalberatung ist daher als unnötiger Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie der Vertragszahnärzteschaft abzulehnen.